
Deklarationsberatung
Die Deklarationsberatung nimmt bei steuerbegünstigten Einrichtungen eine wichtige Schlüsselposition ein. Mit der Gemeinnützigkeitserklärung werden der Finanzbehörde zahlreiche Nachweise für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vermittelt, sie besitzt daher eine erhöhte Aussagekraft auch hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wird in ihrer Bedeutung häufig unterschätzt. Zur Deklarationsberatung zählen bei steuerbegünstigten Unternehmen insbesondere:
- Erstellung von Gemeinnützigkeits-, Ertragsteuer- und Umsatzsteuererklärungen sowie Kapitalertragsteuererklärungen
- Aufstellung von Steuerbilanzen sowie steuerlichen Gewinnermittlungen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- Erläuterungen zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Behandlung wirtschaftlicher Aktivitäten wie auch zur Ermittlung abziehbarer Vorsteuern
- Beratung zur Ermittlung, Dotierung und Verwendung von steuerlichen Rücklagen und Mittelverwendungsrechnungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
