
Gestaltungsberatung
Gestaltungsberatung bedeutet nach unserem Verständnis, bewährte wie auch kreative Formen von Leistungsbeziehungen, Kooperationen und Geschäftsfelder nach Ihren Vorgaben ökonomisch und steuerlich unter Berücksichtigung des gemeinnützigkeitsrechtlichen Gestaltungsrahmens, zu konzipieren und zu realisieren. Wirtschaftliche Leistungsbeziehungen unter Einbindung mehrer Partner sind häufig sehr komplex und bedürfen einer umfassenden Betrachtung, dafür bieten wir Ihnen langjährige und ausgewiesene Expertise aller benötigten Disziplinen. Zu unserer Gestaltungsberatung gehören:
- Planung/Konzeption neuer Geschäftsfelder unter Beachtung gemeinnützigkeitsrechtlicher Rahmenbedingungen
- Rechtliche Absicherung von wirtschaftlichen Aktivitäten als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Tätigkeiten im Rahmen sogenannter verbindlicher Auskünfte
- Gemeinnützigkeitsrechtlicher Risikocheck Ihrer gesamten Einrichtung
- Begleitende steuerliche Beratung im Bereich Grundstückstransaktionen, Unternehmenserwerbe (Due Diligence), Kooperationen und Fusionen
