CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung

Ziel der Jahresabschlussprüfung ist es, in einer aussagekräftigen Berichterstattung die wirtschaftlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr kostenbewusst festzustellen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufzubereiten. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Internen Kontrollsystems und der Rechnungslegung werden wir auf Wunsch in einem Management Letter vorschlagen.

Bei der Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahres- und Konzernabschlüsse nach HGB, PBV, KHBV, IFRS verwenden wir unseren risikoorientierten und individuell auf den Mandanten abgestimmten Prüfungsansatz, den wir in einem 5-Phasen-Modell in die Praxis umsetzen:

 

Basierend auf einem grundlegenden Verständnis der Geschäftsprozesse unserer Mandanten sowie der Kenntnis der jeweiligen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen legen wir bei der Risikoanalyse besonderes Augenmerk auf die Organisation der innerbetrieblichen Abläufe und deren Steuerung und Kontrolle. Ziel des risikoorientierten Prüfungsansatzes ist es, einerseits die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses festzustellen und andererseits den Nutzen der Prüfung für unsere Mandanten zu erhöhen.

Im Rahmen der Entwicklung der Prüfungsstrategie legen wir in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Prüfungsschwerpunkte unter Beachtung von Wesentlichkeitsüberlegungen fest. Unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsstandards kommt eine moderne IT-Prüf- und Analysesoftware zum Einsatz.

Unsere gesamte Leistungserbringung wird durch ein internes Qualitätsmanagement abgesichert. Dies beginnt bei der Auswahl und Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, setzt sich fort bei der Bereitstellung effizienter Arbeitshilfen und mündet in qualitätssichernde interne Reviews der zu erstellenden Prüfungsdokumentation. Zum externen Nachweis der Funktionstüchtigkeit unserer qualitätssichernden Maßnahmen hat Curacon an der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer, gem. § 57a WPO, teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen.

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