CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz

Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz

Gehört einer Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, so hat das zuständige Organ des Unternehmens auf Verlangen der Gebietskörperschaft den Abschlussprüfer mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beauftragen. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Dies gilt auch für die Prüfung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beinhaltet nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften die Prüfung

  • der Geschäftsführungsorganisation,
  • des Geschäftsführungsinstrumentariums und
  • der Geschäftsführungstätigkeit.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen wird die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung häufig auch als Erweiterung einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung beauftragt.

Unsere Prüfungsdurchführung erfolgt in Anlehnung an den Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW PS 720). Die Art und der Umfang der Prüfungstätigkeit bei freiwilliger Beauftragung können mit unseren Mandanten individuell abgestimmt werden.

Nutzen Sie die Erfahrung und das Engagement unserer Experten zur professionellen Erfüllung der gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Auflagen Ihres Unternehmens.

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