
Stiftungsrechtliche Prüfungen
Buchhaltung und Berichterstattung sind Pflichtaufgaben einer Stiftung. Jede gemeinnützige Stiftung ist dem Finanzamt, jede rechtsfähige Stiftung darüber hinaus auch der landesrechtlichen Stiftungsaufsicht gegenüber verpflichtet, Rechenschaft abzulegen.
In Abhängigkeit der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung sind die Jahresrechnungen von Stiftungen, insbesondere auf den Erhalt des Stiftungsvermögens hin, zu prüfen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, als Verwalter fremden Vermögens regelmäßig eine Prüfung der Rechnungslegung durch sachverständige Dritte durchführen zu lassen.
Curacon verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Gemeinnützigkeitsrecht sowie über eine langjährige Erfahrung im Stiftungsrecht und prüft bereits seit Jahrzehnten erfolgreich Stiftungen jeder Größenordnung.
Unser Leistungsangebot im Bereich Stiftungsprüfung umfasst u. a. die Prüfung:
- des Jahresabschlusses der Stiftung,
- der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,
- der Erhaltung des Stiftungsvermögens,
- der Mittelverwendung sowie
die Prüfung im Hinblick auf die Einhaltung kirchenrechtlicher Vorschriften und die Einhaltung der landesrechtlichen Vorschriften nach den jeweiligen Stiftungsgesetzen.
Zudem beraten wir Sie bei der Abfassung und Neugestaltung der Satzung sowie bei der Abfassung von Steuererklärungen.
Nutzen Sie die Kompetenz und Professionalität unserer Experten für dieses Anforderungsspektrum, um sich vollständig Ihrem Stiftungszweck widmen zu können.
