Neuigkeiten

Ankunft des § 75 SGB V

Gesetzliche Verpflichtung aller Krankenhäuser

Ein Schritt in Richtung sichere Patientendaten

In der dynamischen Welt der Informationstechnologie ist die Sicherheit von Patientendaten ein zentrales Anliegen für Gesundheitseinrichtungen. In diesem Kontext nimmt der § 75c des Sozialgesetzbuches V (SGB V) eine entscheidende Rolle ein, indem er einen rechtlichen Rahmen schafft, der die IT-Sicherheit in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen stärkt.

Dieser Paragraph fordert die Einrichtungen auf, robuste IT-Sicherheitskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

Ein ganzheitlicher Ansatz zur IT-Sicherheit: Über die Technik hinaus

Jenseits der technischen Ausstattung, die u. a. Anti-Virus-Lösungen und Firewalls umfasst, betont der Paragraf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Herangehensweise. Im Zentrum dieser Strategie steht die Entwicklung und Implementierung eines soliden IT-Sicherheitskonzepts, das als Leitfaden für alle sicherheitsrelevanten Aktivitäten dient.

Die Bestellung eines qualifizierten IT-Sicherheits- oder Informationssicherheitsbeauftragten, der die Verantwortung für die Überwachung und Umsetzung dieser Maßnahmen trägt, ist ein weiterer entscheidender Schritt.

Konzept der Risikofrüherkennung

Die Etablierung eines effektiven Risikomanagements, welches die Erkennung und Einschätzung möglicher Gefahren beinhaltet, stellt einen zentralen Bestandteil des § 75c SGB V dar. Mit Konzeption einer Risikomatrix und einer Liste von Prioritäten sind Einrichtungen in der Lage, einen konkreten Aktionsplan zu erstellen, der die IT-Sicherheit festigt und potenzielle Anfälligkeiten adressiert.

In diesem Zusammenhang stellt die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) eine wesentliche Maßnahme dar, um die IT-Sicherheit zu verbessern.

Ein leistungsfähiges ISMS assistiert den Einrichtungen bei der strukturierten Handhabung und dem Schutz sensibler Daten. Gleichzeitig ist die Ausarbeitung eines Notfallplans von großer Bedeutung, um auf Sicherheitsvorfälle rasch und effektiv reagieren zu können.

Anpassung an den dynamischen Sicherheitskontext

Die Cyber-Bedrohungslage ist fließend und erfordert eine agile Gestaltung der IT-Sicherheit. Der § 75c SGB V unterstreicht die Notwendigkeit, die IT-Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und an den aktuellen Stand der Technik anzupassen, mindestens jedoch alle zwei Jahre. Dies stellt sicher, dass Gesundheitseinrichtungen nicht nur reaktionsfähig, sondern proaktiv in ihrer Verteidigungsstrategie sind, wobei sie die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Patientendaten schützen.

Schließlich betont der § 75c SGB V die Bedeutung der Sensibilisierung der Mitarbeiter, um ein sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern und das Risiko von Sicherheitsvorfällen durch menschliches Versagen zu minimieren. Dies stellt sicher, dass die Mitarbeiter nicht nur über die notwendigen Instruktionen verfügen, um potenzielle Bedrohungen zu erkennen, sondern auch aktiv zur Stärkung der gesamten Sicherheitsinfrastruktur der Einrichtung beitragen.

Gerne unterstützen Sie unsere Expert:innen bei der Anpassung Ihrer Sicherheitsmaßnahmen und beraten Sie gerne bei alle Fragen tund um das Thema IT-Sicherheit. Jetzt Kontakt aufnehmen!