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Krankenhausfinanzierung im Fokus

Geplanter Strukturwandel ohne echte Finanzierungsreform

Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte der geplanten Krankenhausreform geeinigt. Ökonomischer Druck kann jedoch nicht reduziert werden, ohne die Finanzierungsdefizite zu beseitigen.

Zu den tragenden Grundsätzen der Krankenhausfinanzierung zählt das duale Finanzierungssystem. Die duale Finanzierung zeichnet aus, dass die Investitionskosten von staatlicher Seite durch die Länder und die Betriebskosten von den Krankenkassen getragen werden.

In den letzten Jahren 30 Jahren sind die Länder ihrer Pflicht zur Investitionskostenfinanzierung jedoch immer weniger nachgekommen. So deckten sie nur ca. die Hälfte des Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. Im gleichen Zeitraum sind die Krankenhausausgaben der Krankenkassen von 29 Mrd. Euro auf insgesamt 75 Mrd. Euro gestiegen. Im Jahr 2021 sodann auf 85,87 Mrd. Euro. Damit ist der Anteil der Krankenhausfinanzierung der Länder seit 1991 von über zehn Prozent auf unter vier Prozent gesunken.

Vor diesem Hintergrund stieg bei den Krankenhäusern der Anreiz zur Leistungsausweitung, um die Kosten decken zu können.  Hierdurch kam es zu einer starken Ökonomisierung der Krankenhausversorgung und einer hohen Arbeitsbelastung des ohnehin unterbesetzten Klinikpersonals.  

Um diesen ökonomischen Druck zu reduzieren, schlägt die Regierungskommission vor, der Entwicklung durch Spezialisierung zu begegnen. Zudem sollen die Fallpauschalen abgeschafft und durch Vorhaltepauschalen ersetzt werden. Mit der Vorhaltevergütung soll der Anreiz für eine möglichst hohe Fallzahl begrenzt werden. Dazu wird das Erlösvolumen neu verteilt, ohne dass mehr Geld ins System fließt. Vorgesehen ist die Absenkung von Fallpauschalen auf Basis kalkulierter tatsächlicher Vorhaltekostenanteile. Im Ergebnis somit eine Umverteilung ohne echte Finanzierungsreform.

Es ist äußerst fraglich, ob diese Reformanstrengungen zum Erfolg führen, solange die Krankenhäuser nicht ausreichend Investitionsmittel von den Bundesländern erhalten. Schließlich hätten in vielen Regionen längst leistungsfähige Krankenhausstandorte mit attraktiven Beschäftigungsbedingungen durch Fusionen entstehen können, wenn die dafür notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung stünden. Auch die Umwandlung kleinerer Standorte in medizinisch-pflegerische Versorgungszentren scheitert häufig daran, dass es weder einen Rechtsrahmen noch eine Finanzierungsgrundlage dafür gibt.

Folglich setzt die Reform auf ein unterfinanziertes System auf, das seine Ursache in den zu niedrigen Investitionsmitteln der Länder hat. Auf dieses Kernproblem wird nicht hinreichend reagiert. Es ist daher das Ziel, dass die unzureichende Investitionsförderung als Hauptursache für die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser erkannt und in die Reformvorschläge integriert wird.

Wir haben uns daher zur Aufgabe gemacht, den bevorstehenden Herausforderungen zukunftsorientiert zu begegnen und Sie bis zur Finalisierung der Krankenhausreform und darüber hinaus in allen Belangen umfassend zu unterstützen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszumachen und anschließend im Rahmen Ihrer Veränderungsbereitschaft konkret zu handeln. Jetzt Kontakt aufnehmen!