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Reform der Krankenhausfinanzierung

Budgetneutrale Phase bis 2026 – also erstmal weiter wie bisher?

Kurz vor der Sommerpause hat es – fast unerwartet – doch noch ein zwischen Bund und Ländern geeinigtes Eckpunktepapier zur Reform der Krankenhausfinanzierung gegeben. Vorab gesagt: Es bleibt vieles unklar. Auf der anderen Seite zeichnet sich ab:

  • Die Reform wird selbst bei vordergründiger Umsetzung zum Jahreswechsel 2024 erst mit erheblichem Zeitverzug greifen. Mindestens die Jahre 2024 und 2025 sollen budgetneutral bleiben, ab 2026 soll eine mehrjährige Konvergenzphase beginnen.
  • Mit der Einführung/Ausweitung der Vorhaltefinanzierung (neben dem Pflegebudget) auf angedacht 60 % kommt kein neues Geld in das System, die Umstellung auf Vorhaltefinanzierung wird also nur zu einer Umverteilung führen.

Was bedeutet das für die Jahre 2024 und 2025?

Es ist keine finanzielle Unterstützung hinsichtlich der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erwarten. Die Corona-Hilfen sind schon 2022 ausgelaufen, die Energiepreishilfen (anstehend 2023/2024 noch die pauschalierten 2,5 Mrd.€ bzw. 5.000 € je Bett) werden voraussichtlich die letzte Unterstützungsmaßnahme bleiben.

Nach unserer Wahrnehmung besteht die Gefahr eines Abwartens auf die Krankenhausreform, vor allem auf Anpassungen beim Versorgungsauftrag (Risiko oder Chance aus wegfallenden / auszuweitenden Leistungsbereichen).

Tatsächlich bestehen aber bereits aktuell große Handlungsbedarfe, da das Leistungsvolumen grundsätzlich flächendeckend signifikant unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie liegt. Die Kostenstrukturen sind allerdings vielfach noch nicht entsprechend angepasst worden.

Wir sehen daher die Notwendigkeit einer kurzfristigen Evaluierung der medizinischen Aufstellung und der betrieblichen Abläufe und Strukturen inklusive der geplanten Investitionen:

  • Eine medizinische Standortbestimmung sowie Markt- und Wettbewerbsanalyse unter Beachtung der demographischen Entwicklung sollte jeder Krankenhausträger unabhängig von der weiteren Entwicklung der Krankenhausreform für sein Haus durchführen, um bereits jetzt wichtige Hinweise für die eigene Ausrichtung zu ziehen.
  • Eine Refinanzierungsanalyse der vorhandenen Fachabteilungen sowie der Sekundär- und Tertiärbereiche gibt Transparenz über Defizite einzelner Bereiche sowie deren Produktivität und Effizienz. Wir stellen Ihnen gerne Benchmark-Kennzahlen aus unserer Beratungspraxis zur Verfügung, die Indizien für evtl. Optimierungspotenzial bieten.
  • Transparenz – auch innerjährig – über die eigene (wirtschaftliche) Situation ist eine wesentliche Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit. Eine rollierende integrierte Planung (insbesondere Liquiditätsplanung!) gibt Ihnen Sicherheit und Reaktionszeit bei sich abzeichnenden wirtschaftlichen Engpässen. Wir reviewen gerne Ihr Berichtswesen und unterstützen Sie bei der Fortentwicklung

Daher ist unser Verständnis:

  • Handeln Sie jetzt!
  • Nutzen Sie die Zeit vor der Reform und machen an folgende Punkte einen Haken:
    • Die Personalausstattung orientiert sich an Ihren aktuellen und zukünftigen Leistungsmengen
    • Die stationär wegfallenden Leistungen sind identifiziert, Überführungsoptionen / Kooperation zum ambulanten Bereich sind auf dem Umsetzungsweg
    • Wirtschaftlichkeitspotenziale in den Primär-, Sekundär- und Tertiärbereichen sind identifiziert und werden in einem systematischen Projektmanagement umgesetzt
    • Das innerjährige Berichtswesen umfasst eine mittelfristige Liquiditätsplanung und wird konsequent an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Gerne unterstützen wir Sie genau bei diesen Punkten. Unsere Expert:innen stehen Ihnen dabei jederzeit zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!