Neuigkeiten

Reform des Entgeltsystems für Menschen mit Behinderung in WfbM

Veröffentlichung des Forschungsberichts 626

Ziel der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im August 2020 in Auftrag gegebenen „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderung in WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ war es, zu untersuchen,

  • ob die Arbeit der im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigten Menschen mit Behinderungen angemessen vergütet wird,
  • ob es einen Änderungsbedarf gibt und
  • wie ein verändertes Entgeltsystem aussehen könnte.

Darüber hinaus wurden die Beschäftigungsmöglichkeiten von Werkstattbeschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die Übergänge auf diesen untersucht.

Die Studie beschäftigt sich inhaltlich mit den Themen Arbeiten in der WfbM, dem derzeitigen Entgeltsystem und der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie der Gestaltung von Übergängen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse einer rechtswissenschaftlichen Analyse und alternative Entgeltsysteme vorgestellt und Handlungsempfehlungen gegeben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vier Handlungsfelder identifiziert, die im Rahmen eines Verbändedialogs vorgestellt wurden. Die Handlungsfelder befassen sich mit dem Zugang in die Werkstatt, dem Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, unter der Überschrift Werkstattgeld: Transparenz und Angemessenheit mit der Verbesserung der Einkommenssituation der im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderung und mit der Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen.

Schon jetzt ist absehbar, dass ein Gesetzgebungsverfahren sich nicht nur mit einer Reform des Entgeltsystems, sondern mit einer Reform des Systems WfbM befassen wird. So steht eine Herauslösung von Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereich aus der WfbM und die Finanzierung von Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich unter dem Stichwort Neukonzeption der Maßnahme zur beruflichen Bildung zur Diskussion.

Weiterhin sollen unter dem Ziel Schaffung von Inklusiven Arbeitsplätzen Übergänge aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden, z. B. durch den Ausbau des Budgets für Arbeit oder die Umwandlung wirtschaftlich erfolgreicher Arbeitsbereiche der WfbM in Inklusionsbetriebe. Da der politische Druck sowohl international über den UN-Fachausschuss und die Europäische Union als auch national u. a. aus den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hoch ist, kann mit einer zügigen Umsetzung gerechnet werden.

Ein erster Dialogprozess ist abgeschlossen. Das BMAS hat zugesichert, vor einem Gesetzgebungsverfahren mit den Verbänden in einen weiteren Austausch zu treten. Mit einer kurzfristigen Vorlage eines Referentenentwurfs ist zu rechnen, das Gesetzgebungsverfahren könnte in 2024 abgeschlossen werden, so dass Gesetzesänderungen bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft treten könnten.

Die zu erwartenden, weitreichenden Änderungen erfordern es schon heute, dass sich die WfbM mit diesen auseinandersetzen müssen. Sie werden sich sowohl auf die Organisation und Struktur als auch auf die Tätigkeitsfelder der WfbM und nicht zuletzt auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung auswirken.

Wir sehen es als Branchenspezialist in der Eingliederungshilfe, der sowohl über die erforderlichen betriebswirtschaftlichen als auch sozial-, steuer- und zivilrechtlichen Spezialkenntnisse verfügt, als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten bereits heute in den relevanten Fragestellungen zu unterstützen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Natürlich werden wir Sie auch über den weiteren Fortgang und die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.