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Überwachung in Unternehmenskrisen

Verstärkte Überwachung durch das Aufsichtsgremium erforderlich

Im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft haben Unternehmenskrisen in den letzten Monaten deutlich zugenommen. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres mussten bereits elf Krankenhäuser Insolvenz anmelden. Auch die Meldungen über wirtschaftliche Schieflagen und Insolvenzen in der Altenhilfe sind erheblich angestiegen.

Die Gründe liegen vielfach in dem Auslaufen der Corona-Hilfszahlungen, den steigenden Personal- und Sachkosten und der zugleich nur unzureichenden Refinanzierung dieser Aufwendungen. Durch die hohen Tarifabschlüsse werden die Jahresergebnisse und die Liquidität in 2023 und 2024 stärker als gewohnt belastet werden. Die Zahl der Unternehmenskrisen wird daher auch noch weiter ansteigen.

Zunahme der Intensität der Überwachung

Verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens nachhaltig oder gerät das Unternehmen gar in eine existenzielle Krise, muss die Intensität der Überwachung durch das Aufsichtsgremium zunehmen.

Zunächst gilt es aber, eine wirtschaftliche Krise überhaupt zu erkennen. Ein verlässliches Controlling und ein zeitnahes Berichtswesen mit passenden Finanz- und Ertragskennzahlen sind unabdingbare Voraussetzungen, um Ergebniseinbrüche, Liquiditätsprobleme etc. frühzeitig festzustellen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. 

Verstärkte Nutzung des Kontrollinstrumentariums

Bei einem normalen Geschäftsverlauf kann sich das Aufsichtsgremium auf die Überwachung anhand der regelmäßigen Berichterstattung der Geschäftsführung, ggf. ergänzt durch gelegentliche Sonderberichte, beschränken. In der Krise muss dagegen das zur Verfügung stehenden Kontrollinstrumentarium verstärkt ausgenutzt werden. Folgende Maßnahmen sollten in Betracht gezogen werden:

  1. Erhöhung der Sitzungsfrequenz des Aufsichtsgremiums
    Das Aufsichtsgremium muss sich häufiger als nur einmal im Quartal mit der Situation des Unternehmens auseinandersetzen. Entscheidungen werden dringender müssen zeitnaher getroffen werden.
  2. Kürzere Abstände des Berichtswesens an das Aufsichtsgremium
    Das i. d. R. quartalsweise erfolgende Berichtswesen muss in kürzeren Abständen eingefordert werden. Nur so kann das Aufsichtsgremium auf der Basis aktueller Zahlen entscheiden. Dabei gilt: je deutlicher die Krise ist, umso kurzfristiger und regelmäßiger müssen Berichte zur Verfügung gestellt werden.
  3. Anfordern von Sonderberichten
    Sonderberichte können z.B. zur Analyse der Krisenursachen, zu angedachten Gegen- und Sanierungsmaßnahmen etc. von der Geschäftsführung angefordert werden.
  4. Hinzuziehen externer Berater
    Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer können das Aufsichtsgremium bei der Beurteilung der Schieflage, den drohenden Konsequenzen und natürlich bei der Erstellung eines Sanierungsplans unterstützen.
  5. Besprechung mit dem Abschlussprüfer
    Mit dem Abschlussprüfer können die Konsequenzen einer wirtschaftlichen Schieflage für den Jahresabschluss und die Abschlussprüfung beraten werden. Das
  6. Anordnung zusätzlicher Zustimmungsvorbehalte
    Weitere Zustimmungsvorbehalte, die über die bereits in Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung oder einer Geschäftsordnung festgehaltenen Vorbehalte hinausgehen, können den Spielraum der Geschäftsführung für weitere Ausgaben einschränken.
  7. Auswechseln (einzelner Mitglieder) der Geschäftsführung
    Ist das Aufsichtsgremium der Meinung, dass die bisherige Geschäftsführung (alleine) nicht in der Lage ist, die Krise zu bewältigen, kann die Bestellung eines krisenerfahrenen Managers als weiteres Mitgliedes der Geschäftsleitung angedacht werden. Auch kann zudem als ultima ratio die Abberufung der bisherigen Geschäftsführung erforderlich sein.   

Höhere Anforderungen an die Gremienmitglieder

Unternehmensschieflagen erfordern eine verstärkte Überwachungstätigkeit durch das Aufsichtsgremium. Zusätzliche Sitzungen, das Studium des kurzfristigeren Berichtswesens und von Sonderberichten, die evtl. erforderliche Aneignung von Fachkenntnissen (u. a. ein umfassendes Branchen- und Finanzierungsverständnis) sowie die Abstimmung mit externen Beratern ziehen einen steigenden Zeitbedarf der Gremienmitglieder nach sich. Auch müssen die Gremienmitglieder bereit sein, in besonderen Situationen schwierige Entscheidungen mit ggf. erheblichen finanziellen Auswirkungen zu treffen.

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