Neuigkeiten

Umsatzsteuerfreie Lieferung von Fertigarzneimittel

Entscheidung des Finanzgerichts

Bisher war nicht klar wie die Lieferung von Fertigarzneimitteln umsatzsteuerlich zu bewerten ist. Ein deutsches Finanzgericht bringt nun endlich Bewegung in die Thematik und auch Klarheit. Das Ergebnis gibt an, dass die Lieferung von Fertigarzneimitteln genau so zu behandeln ist, wie die Lieferung von Arzneimitteln, die für Patienten individuell hergestellt werden.

Was das genau bedeutet und wie sich das auf eine Umsatzsteuerbefreiung auf die Lieferung von Fertigarzneimittel auswirkt, erklärt Ihnen unser Experte Nils Schulten in unserem neuen Video.

Gerne bewerten wir mit Ihnen zusammen, ob Sie bei der Lieferung von Arzneimitteln umsatzsteuerbefreit sind. Sprechen Sie uns gerne an!