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Umsetzungsstand § 2b UStG

Wie weit sind Sie mir Ihrer Umsetzung?

Die Frist für die Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22a UStG zur Anwendung des § 2b UStG endet am 31. Dezember 2024, so dass der Zeitraum für mögliche Vorbereitungsarbeiten immer kürzer wird.

Um ein Stimmungsbild zu dem Stand der Vorbereitungsarbeiten zu bekommen, würden wir uns freuen, wenn Sie an der kurzen nachfolgenden Umfrage teilnehmen.

Dafür bedanken wir uns bereits herzlich im Voraus und stehen Ihnen bei Fragen oder Unterstützung im Rahmen der Einführung des § 2b UStG gern zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!