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Verkürzte Zahlungsfrist auch in 2024

Entwarnung bedeutet das aber nicht

Aufatmen für die Krankenhäuser: Zahlungsfrist bleibt verkürzt

Am 3. November 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen neuerlichen Referentenentwurf (Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser [link auf die Verordnung des BMG ]) auf den Weg gebracht.

Ziel soll es sein, die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser zu sichern.

Während der Corona-Pandemie wurde der Zeitraum, in dem die Krankenkassen die von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen zu bezahlen haben auf 5 Tage verkürzt. Diese Regelung wurde zuletzt bis zum 31.12.2023 verlängert. Eine „Normalisierung“ dieses Zahlungsziels zum 01.01.2024 hätte nach unserer Einschätzung drastische Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit gehabt.

Bei einem beispielhaften relevanten Monatsumsatz von € 10,0 Mio. und einer hypothetischen Verlängerung des Zahlungsziels um 15 Tage entstünde für ein Krankenhaus ein einmaliger Liquiditätsbedarf in Höhe von € 5,0 Mio.

Die jetzt beschlossene erneute Verlängerung des Status Quo bis Ende Dezember 2024 lässt die Krankenhäuser erstmal aufatmen und bedeutet einen Aufschub des Problems um ein Jahr.

ABER: Der Prognosezeitraum für die Beurteilung der Fortführungsprognose wird wieder länger!

Am 5. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht als Teil des 3. Entlastungspaktes beschlossen. Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass der Prognosezeitraum für die sogenannte insolvenzrechtliche Fortführungsprognose von zwölf auf vier Monate herabgesetzt wurde. Hierdurch sollte die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO deutlich abgemildert werden. Der verkürzte Prognosezeitraum hat den Krankenhäusern in turbulenten Zeiten sehr geholfen.

Die aktuelle Regelung gilt bis zum 31.12.2023. Anders als bei der Zahlungsfrist für die Krankenkassen ist hier keine Verlängerung des Geltungszeitraums zu erwarten. Somit ist für die Überschuldungsprognose ab dem 1.1.2024 wieder ein zwölfmonatiger Zeitraum anzusetzen. Das wird die Situation für viele Krankenhäuser wieder deutlich erschweren und nach unserer Einschätzung möglicherweise auch Insolvenzen auslösen oder beschleunigen.

Wichtig ist jedoch, dass auch jetzt schon der ursprüngliche Prognosezeitraum von 12 Monaten wieder relevant ist, wenn jetzt bereits absehbar ist, dass in einem Zwölf-Monatszeitraum eine Überschuldung eintreten kann.

Belastbare Liquiditätsvorschau ist Grundvoraussetzung für eine aktive Steuerung

Gerade vor dem Hintergrund bestehender Insolvenzrisiken und der zu erwartenden Belastungen 2024 (Tarifsteigerungen, sonstige Preisanstiege, Vorfinanzierungseffekte z.B. beim Pflegepersonal etc.) ist eine belastbare monatliche Vorschau der Liquidität nicht nur ein geeignetes Instrument, um Liquiditätsflüsse zu steuern. Sie hilft der Geschäftsführung auch, Insolvenzrisiken laufend zu beurteilen und im Zweifelsfall rechtzeitig handeln zu können.

Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau einer transparenten und belastbaren Liquiditätsplanung. Jetzt Kontakt aufnehmen!