
Zur Neufassung IDW RS HFA 21
Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.) hat die Stellungnahme zur Rechnungslegung über die Besonderheiten bei der Rechnungslegung von Spenden sammelnden Organisationen nach deutschem Recht, die sich aus dem Erhalt und der Verwendung von Spenden ergeben, verabschiedet (IDW RS HFA 21). Diese Stellungnahme ersetzt die Verlautbarung IDW St/HFA 4/1995 und soll im Zeitalter der sogenannten Massenspenden den Besonderheiten der Spendenorganisationen verschiedenster Rechtsformen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts) wie auch dem Informationsbedarf der Spender besser Rechnung tragen. Curacon wird Sie in der 3. Ausgabe der Curacontact eingehend über die sich ergebenden Neuerungen informieren.
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Autor: Karin Kruel
04.06.10
