
Gesundheitsreform 2011
Dreiklang aus Steuerzuschuss, Beitragserhöhung und Einsparungen
Beitragsanhebung
Die vor der Bundestagswahl mit dem Konjunkturpaket II veranlasste Senkung der Kassen-Beitragssätze von 15,5 auf 14,9 Prozent wird rückgängig gemacht. Der Steuerzuschuss von sechs Milliarden Euro bleibt. Die Beitragssatzerhöhung um 0,6 Prozentpunkte – etwa sechs Milliarden Euro – wird je zur Hälfte von Arbeitgebern oder Rentenkassen und Arbeitnehmern oder Rentnern getragen. Die Betriebsrentner müssen den Anstieg aus der eigenen Tasche zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Die bisherige Klausel, wonach eine Beitragssatzanhebung dann erfolgt, wenn der Gesundheitsfonds die Kassenausgaben zu weniger als 95 Prozent deckt, wird ersatzlos gestrichen. Zusatzbeiträge: Die Kassen sollen ihren zusätzlichen Finanzbedarf über Zusatzbeiträge sichern. Die dürfen nicht mehr prozentual vom Einkommen, sondern nur noch als einkommensunabhängige Prämie mit einem festen Euro-Be-trag erhoben werden. Die Kassen bekämen damit eine größere Finanzautonomie, Wettbewerbsspielräume und eine größere Beitragsflexibilität. Ersatzlos gestrichen wird die Regel, nach der der Zusatzbeitrag nicht höher ausfallen darf als ein Prozent des Monatseinkommens. Die Kassen sind demnach frei in der Gestaltung des Zusatzbeitrags. Allerdings soll eine finanzielle Überforderung der Versicherten vermieden werde. Deshalb soll ein Sozialausgleich dann greifen, wenn der – jährlich neu berechnete – durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen zwei Prozent des individuellen Einkommens übertrifft. Der Sozialausgleich soll durch Arbeitgeber und Rententräger organisiert werden. Nach Berechnungen des Bundesversicherungsamtes werde der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen 16 Euro bis zum Jahr 2014 nicht übersteigen. Für ein Einkommen von 800 Euro im Monat sei damit zum Beispiel kein Sozialausgleich notwendig. Der Ausgleich werde aus Steuermitteln finanziert. Das verlange weniger als eine Milliarde Euro im Jahr und könne aus dem Haushalt erwirtschaftet werden. „Steuererhöhungen sind dafür nicht erforderlich“, hieß es in dem Koalitionsbeschluss.
Krankenkassen
Das erwartete Einsparvolumen für 2011 und 2012 sind 300 Millionen Euro. Die Verwaltungskosten werden auf dem Niveau von 2009 für zwei Jahre eingefroren. Im vergangen Jahr verzeichneten die Kassen laut Gesundheitsministerium Verwaltungskosten von 8,9 Milliarden Euro, was fünf Prozent der Kassenausgaben von 170,8 Milliarden Euro entsprach.
Arzneimittel
Zwei Milliarden Euro. Über die vom Kabinett beschlossenen Pläne für Preismoratorien, Zusatzrabatte und Strukturveränderungen im Volumen von 1,5 Milliarden Euro hinaus sollen die Preise für Impfstoffe auf das europäische Durchschnittsniveau gesenkt werden. Zudem sollen „Wirtschaftlichkeitsreserven“ bei Import-Arzneimitteln gehoben werden. Diese in Deutschland gefertigten Präparate werden im Ausland wegen staatlicher Preisfestlegung oft preiswerter abgegeben und zu günstigeren Preisen reimportiert. Die Arzneimittelausgaben der Kassen lagen im vergangenen Jahr bei 32,4 Milliarden Euro.
Krankenhäuser
Das Einsparvolumen 2011 liegt bei 500 Millionen Euro. Um das zu erreichen, sollen die Leistungen, die die Krankenhäuser über die mit den Krankenkassen verabredete Menge hinaus erbringen, um 30 Prozent gekürzt werden, macht 350 Millionen Euro. Zudem sollen die Kostensteigerungen nur halb so hoch ausfallen dürfen, wie die Grundlohnrate wächst. Das würde die Krankenhäuser weitere 150 Millionen Euro kosten. 2009 lagen die Ausgaben der Kassen für Krankenhausbehandlung bei 56,4 Milliarden Euro.
Zahnärzte
Zweistelliger Millionenbetrag. Auch hier sollen die Kostensteigerungen auf die Hälfte des Zuwachses der Grundlohnrate beschränkt werden. 2009 waren für zahnärztliche Leistungen 11,6 Milliarden Euro ausgegeben worden.
Niedergelassene Ärzte
Hier sollen 350 Millionen Euro weniger ausgegeben werden, als erwartet. 2009 lagen die Ausgaben bei 30,6 Milliarden Euro.
Hausarztverträge
Einsparvolumen - gemessen an den vermuteten Ausgaben - 500 Millionen Euro im nächsten und bis zu eine Milliarde Euro im Folgejahr. „Das Vergütungsniveau der hausarztzentrierten Versorgung wird begrenzt“, heißt es in den Eckpunkten. Rösler sagte, man wolle das Vergütungsniveau für diese speziellen Hausarztverträge der Kassen „auf dem Niveau der Regelversorgung festschreiben“. Bestehende Verträge wie mit den AOK in Bayern oder Baden-Württemberg sind nicht betroffen. Mit der Änderung kann der Hausärzteverband zwar weiter Verträge mit den Kassen abschließen, aber nicht mehr die Konditionen bestimmen. Sie dürften damit für die Ärzte weniger attraktiv werden. Seit der letzten Gesundheitsreform müssen die Kassen solche Verträge anbieten, die eine bessere Patientenversorgung garantieren sollen. De facto kommt als Partner dafür nur der Hausarztverband in Frage.
Steuerzuschuss
Der Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen finanziert werden, bekommt 2011 einen einmaligen Zuschuss von zwei Milliarden Euro.
(Das Eckpunktepapier ist zu finden unter
http://www.bmg.bund.de/cln_178/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/Presse-2010/pm-10-07-06-gesundheitsreform-eckpunkte-anhang,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pm-10-07-06-gesundheitsreform-eckpunkte-anhang.pdf)
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Autor: Gabriele Krüger
19.07.10
