Veröffentlichungen

Kooperationsregelung für gemeinnützige Körperschaften

Rechtsprechung und Umsetzungsgestaltungen

Nachdem die mit dem JStG 2020 neu geschaffene Kooperationsregelung für gemeinnützige Körperschaften kritisch diskutiert wurde, erging nun mit dem Urteil des FG Hamburg am 26.09.2023 die erste Rechtsprechung. Das FG Hamburg entschied, dass ein doppeltes Satzungserfordernis der Empfängerkörperschaften bei der Anwendung des § 57 Abs. 3 AO nicht erforderlich ist.

In Ihrem Fachbeitrag erläutern Andreas Seeger und Anna Imberg die Entscheidung des FG Hamburg und bewerten diese für die Praxis.

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Autoren:
Anna Imberg, LL.M., Andreas Seeger
Erschienen in:
NWB-Datenbank 01/2024