Eine jüngere Person steht hinter einer älteren Person und legt die Hände auf die Schultern

FAQ-Bereich APG DVO NRW

Die Neuregelung der Finanzierung der in § 82 Abs. 2 SGB XI definierten Investitionsaufwendungen durch die Durchführungsverordnung zum Alten- und Pflegegesetz NRW (APG DVO NRW) hat zu Änderungen in der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen in NRW geführt.