Infos sichern: Fachtag Gemeinnützigkeit & Steuerrecht 2026
Unsere Veranstaltungsreihe findet wieder im Herbst 2026 statt. Bleiben Sie informiert und melden Sie sich zu unserem Newsletter an!
Das Original
Unsere Veranstaltungsreihe findet wieder im Herbst 2026 statt. Bleiben Sie informiert und melden Sie sich zu unserem Newsletter an!
Die neue Bundesregierung stellt wichtige Weichen für die Wirtschaft – mit erwarteten Impulsen auch für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Welche steuerlichen Änderungen in 2025 auf Sie zukommen könnten, zeigen wir Ihnen anhand aktueller Entwicklungen und Auszüge aus dem Koalitionsvertrag bei unserem Fachtag Gemeinnützigkeit & Steuerrecht 2025.
Das Kabinett hat am 10.09.2025 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen, der bei kleineren Unternehmen ab 2026 u. a. mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung und Sphärentrennung, höhere Grenzen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten vorsieht. Außerdem soll die Anschaffung bzw. der Betrieb von Photovoltaikanlagen unter Finanzierungsaspekten privilegiert werden. Zudem ist geplant, den Umsatzsteuersatz auf Speisen – nicht Getränke – dauerhaft auf 7% zu senken.
Im ersten Teil unseres Fachtages informieren wir über aktuelle finanzgerichtliche Entscheidungen, Verwaltungsanweisungen und Praxiserfahrungen aus Betriebsprüfungen. Mit der BFH-Entscheidung vom 22. Mai 2025 zur Anwendbarkeit von vorteilhaften Kooperationsmodellen zwischen steuerbegünstigten Unternehmen (§ 57 Abs. 3 AO) haben die Richter dem von der Finanzverwaltung geforderten „doppelten Satzungserfordernis“ zwar eine Absage erteilt, haben den Fall aber dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, ob die 2020 geschaffene Begünstigungsregelung des § 57 Abs.3 AO ggf. einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht beinhaltet. Vom Ausgang des Verfahrens hängt es also ab, ob der Gesetzgeber die Regelung ggf. wieder ändern, schlimmstenfalls aufheben muss. Bis zu einer Entscheidung des EuGH bedeutet dies, dass aktuell geplante Gestaltungen mit einer hohen Rechtsunsicherheit belastet sind. Erfahren Sie von uns, welchen Kooperationsmodellen wir hohe Realisierungschancen einräumen und über welche Alternativen die Finanzverwaltung derzeit nachdenkt.
Der dritte Teil widmet sich dem Thema KI und Digitalisierung im NPO-Bereich – insbesondere dem Einsatz digitaler Tools im Rechnungswesen zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z. B. E-Rechnung) und zur Optimierung interner Prozesse.
Im Bereich Umsatzsteuer beleuchten wir u. a. Änderungen bei den Befreiungstatbeständen für Betreutes Wohnen, Bildungsleistungen und Kostenteilungsgemeinschaften. Ergänzend informieren wir zu aktuellen Entwicklungen beim Vorsteuerabzug und bei Energieerzeugungsanlagen.
Wir freuen uns, Sie auch in diesem Jahr – vor Ort oder digital – begrüßen zu dürfen und auf einen fachlich wertvollen Austausch.
Aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verfügungen zum GemR, u.a.
Aktuelle Steuerthemen für Träger der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Digitalisierung und KI im NPO-Bereich
Aktuelles aus der Umsatzsteuer
“Hohe Kompetenz und hoher Praxisbezug.”
“Sehr gute und kompakte Präsentationen. Den Referenten merkt man die Begeisterung für ihre Themen an und damit sind die Vorträge sehr interessant und lebendig. Die Location ist zum Wohlfühlen und die Verpflegung, insbesondere das Mittagsbufett, sind große Klasse.”
"Gute Qualität der Personen, flüssiges Vortragen, interessante Gestaltung und fesselnde Sprache."