§ 2b UStG: GoBD und Novellierung
Auswirkungen auf doppische Buchführung
Mit den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Füh-rung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung einer ordnungsmäßigen elektroni-schen Buchführung dargelegt. Erfahren Sie hier mehr über die Anfroderungen der GoBD.