Gewinnverbot in der Wohlfahrtspflege
Das Thema "Gewinnverbot" im Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege gem. § 66 AO entwickelt sich zu einem Dauerbrenner. Eine greifbar nahe Lösung bzw.Entschärfung des Konflikts durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) war im September 2017 in letzter Sekunde an dem Widerstand eines Bundeslandes gescheitert, nun liegt das BMF-Schreiben vom 06.12.2017 unter der Datenbank Juris.de vor.
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- Autoren:
- Andreas Seeger, Wilhelm Brox
- Erschienen in:
- Curaconsult 03/2017