Wenn die Rentenversicherung vor der Tür steht
Alle vier Jahre ist es wieder soweit: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) meldet sich unter Verweis auf § 28 p SGB IV zur Betriebsprüfung an. Auf der Agenda steht eine generelle Überprüfung der Beitragsabführung sowie der bestehenden Meldepflichten. In der Praxis lassen sich über die Jahre teils regional sehr unterschiedlich – Prüfungsschwerpunkte erkennen, die wir in diesem Beitrag vorstellen möchten.
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- Autoren:
- Dr. Friederike Meurer, Anke Ebel
- Erschienen in:
- Curaconsult 01/2017