Wirksamkeit Wahlleistungsvereinbarung
Jedes Krankenhaus kennt es: Der Patient zahlt die Honorarforderung nicht. Regelmäßig beruft sich der Patient in solchen Streitigkeiten darauf, dass die zwischen ihm und dem Krankenhaus vereinbarte Wahlleistungsvereinbarung nicht wirksam sei.
Ob die Wahlleistungsvereinbarung wirksam ist haben in diesen Fällen die Gerichte zu prüfen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Mindestanforderungen des § 17 Abs. 3 KHEntgG.
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- Autor:
- Guido Kraus
- Erschienen in:
- Curaconsult 03/2016