Veröffentlichungen

Klärung der Grundsteuerfrage

Grundsteuerfreiheit für vollstationäre Pflegeeinrichtung

Das FG Münster setzt mit seiner Entscheidung vom 13.12.2018 ein Zeichen und verneint für ein Alten- und Pflegeheim für Demenzkranke die Merkmale einer Wohnung nach § 5 GrStG. Auch wenn die Entscheidung beim BFH zur Revision an anhängig ist, können die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Merkmale schon jetzt dafür genutzt werden, Wohnangebote auf eine mögliche Grundsteuerpflicht zu prüfen. Die Entscheidung dürfte insbesondere für Angebote des Betreuten Wohnens auch für die Jugend- und Behindertenhilfe eine hohe Bedeutung haben.

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Download: Klärung der Grundsteuerfrage

Autor:
Andreas Seeger
Erschienen in:
Curacontact 02/2019