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Vergütungsrelevante Aufwendungen

BSG stärkt Werkstätten für behinderte Menschen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat wegweisende Entscheidungen zur Vergütung von Werkstätten für behinderte Menschen (WFbM) getroffen: Demnach sind von WfbM zu entrichtende Beiträge zur Berufsgenossenschaft bei Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen. Die Entscheidungen seien bundesweit von „erheblicher Bedeutung“, unterstreicht die Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, weil sie generell „wegweisend für die Vergütungsrelevanz von Aufwendungen der WfbM“ seien. Details hier im Volltext:

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Autor:
Christiane Hasenberg
Erschienen in:
sgp REPORT 07/2019