Veröffentlichungen

Urteil setzt Schlussstrich

Debatte um Honorarpflegekräfte

Das Bundessozialgericht hat entschieden: In der Regel stellt die Tätigkeit von Honorarpflegekräften in stationären Pflegeeinrichtungen eine abhängige Beschäftigung mit entsprechender Sozialversicherungspflicht dar. Pflegeheime müssen nun Alternativen suchen.

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Autor:
Anke Ebel
Erschienen in:
Wohlfahrt Intern 09/2019