Veröffentlichungen

Honorarärzte im Krankenhaus

Ein Auslaufmodell

Die Zulässigkeit des Einsatzes von Honorarärzten im Krankenhaus war jahrelang umstritten. Am 4. Juni 2019 setzte das Bundessozialgericht (BSG) einen Schlussstrich unter die Debatte: Honorarärzte unterliegen grundsätzlich der vollen Sozialversicherungspflicht und können nicht als freie Mitarbeiter auf Honorarbasis beschäftigt werden. Mittlerweile liegen auch die Entscheidungsgründe vor: die Erfurter Richter haben eine Grundsatzentscheidung mit kaum verbleibendem Spielraum getroffen.

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Autor:
Dr. Friederike Meurer
Erschienen in:
medinfoweb 10/2019