Veröffentlichungen

Umsatzsteuerfreiheit von Laborleistungen?

Entscheidung des EuGH vom 18.09.2019

Bei der Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen im Bereich von Krankenhäusern und bei der ärztlichen Versorgung bestehen seit jeher Anwendungs- und Auslegungsschwierigkeiten der deutschen Steuerbefreiungsvorschriften. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18.09.2019 ging es nun speziell um die Leistungen eines Facharztes im Bereich klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik, der an einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig war.

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Autoren:
Janina Wiebel, Tilo Kurz
Erschienen in:
KU Gesundheitsmanagement 01/2020