Veröffentlichungen

Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – kommt!

Erleichterungen für steuerbegünstigte Kooperationen

Der Gesetzgeber plant im Zuge des Jahressteuergesetzes zugleich Problembereiche des Gemeinnützigkeitsrechts zu reformieren. Kernelemente der Änderungen sind insbesondere, dass Kooperationsleistungen zwischen steuerbegünstigten Unternehmen generell als zweckbetriebliche Leistungen eingeordnet werden können. Dies setzt voraus, dass sie auf satzungsmäßiger vertraglicher Grundlage im Verständnis eines sog. planmäßigen Zusammenwirkens zur Unterstützung der steuerbegünstigten Zwecke des Leistungsempfängers erbracht werden. Abgerundet werden die Reformvorschläge u. a. durch zahlreiche weitere Verbesserungen bei Freibeträgen sowie der Aufnahme weiterer steuerbegünstigter Zwecke.

Unsere Mandantenzeitschrift Curacontact bietet Ihnen quartalsweise Fachbeiträge zu spannenden und aktuellen Themen aus Ihrer Branche. Sie möchten die Curacontact abonnieren und kostenlos per Post erhalten? Jetzt abonnieren!

Download: Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – kommt!

Autor:
Andreas Seeger
Erschienen in:
Curacontact 04/2020