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So verbuchen Sie Erstattungsansprüche richtig

"Corona-Schutzschirm" für Pflegeeinrichtungen

Corona-bedingte Erstattungsansprüche können sich grundsätzlich aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergeben. Neben dem Erstattungsanspruch gemäß § 150 SGB XI können anderweitige Ansprüche etwa auf Kurzarbeitergeld, Entschädigung über das Infektionsgesetz, aus der Betriebsunterbrechungsversicherung oder durch Einnahmen aus der Personalgestellung im Rahmen der Flexibilisierung der Personaleinsatzmöglichkeiten erzielt werden. 

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Autor:
Jan Grabow
Erschienen in:
CAREkonkret 05/2020