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Kann dem Fachkräftemangel durch das PpSG entgegengewirkt werden?

Neuerungen für Pflegeheime und Krankenhäuser

Der Bundestag hat das lange angekündigte Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-­Gesetz, PpSG) beschlossen. Zum 01.01.2019 tritt es in Kraft.

Das PpSG soll nach dem Willen der Bundesregierung der erste Schritt sein, um den Fachkräftemangel in der Kranken- und Altenpflege abzumildern. Mit dem Gesetzespaket soll eine Verbesserung von Personalausstattung und Arbeitsbedingungen geschaffen werden.

Ab 2020 soll für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Unterschreitet ein Krankenhaus eine bestimmte Personalgrenze, drohen Honorarkürzungen. Eingeführt wird der Anspruch pflegender Angehöriger auf Versorgung eines Pflegebedürftigen durch die Krankenkasse für die Dauer einer eigenen stationären Rehabilitationsmaßnahme.

In der Altenpflege erhält jede vollstationäre Pflegeeinrichtung zusätzliches Pflegepersonal, das - anders als sonst - von der Krankenversicherung finanziert wird. Damit soll dem Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege besser Rechnung getragen werden.

Es werden insgesamt 13.000 neue zusätzliche Stellen finanziert. Gelingt es trotz intensiver Bemühungen nicht, die Stelle mit Pflegefachkräften zu besetzen, darf der Träger nach vier Monaten ausnahmsweise auch auf eine Pflegehilfskraft, die sich zur Pflegefachkraft ausbilden lässt, zurückgreifen.

Ein möglicher Haken an der Sache: Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die länderbezogene Fachkraftquote einzuhalten ist.

Ziel der Reformmaßnahme ist es, insbesondere den zunehmenden Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Altenpflege mit aufzufangen. Die Heime haben die Möglichkeit, auf Antrag schnell und unbürokratisch diese zusätzlichen Stellen finanziert zu bekommen.