Neuigkeiten

Förderung guter Arbeitsbedingungen

Curacon erhält den Zuschlag

Curacon wird „Projekt zur Umsetzung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege“ umsetzen.

Staatssekretär Andreas Westerfellhaus startete am 24. Januar das „Projekt zur Umsetzung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege“ (Hier geht es zur Pressemitteilung des Bevollmächtigten für Pflege.)

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, hat zum Ziel, kleine und mittelgroße Einrichtungen mit dem Projekt aktiv zu unterstützen. Es fungiert als Pre-Test für einen möglichen bundesweiten Rollout und umfasst die Entwicklung eines umfassenden Schulungskonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung bei 25 Pflegeeinrichtungen. Curacon hat im Januar den Zuschlag auf das europaweit ausgeschriebene Projekt erhalten.

„Ich freue mich, dass das Projekt nun beginnt! Wir wissen: gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel, um Pflegekräfte im Berufsfeld zu halten, Menschen für den Beruf zu gewinnen und Berufsaussteiger zurückzugewinnen. Deshalb müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, um moderne, familienfreundliche, attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen.“ (Andreas Westerfellhaus)

Zusammen mit dem Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik (FFP) der Universität Münster und im engen Austausch mit den Verbänden der Altenpflege wird Curacon ein Schulungskonzept mitsamt einem individualisierbaren Instrumentenkoffer entwickeln.

Dabei legt Curacon großen Wert auf Praxisnähe und die aktive Zusammenarbeit mit den Verbänden. Die zentralen Beraterinnen und Berater im Projekt sind selbst gelernte Altenpflegerinnen oder Altenpfleger und werden sich u.a. durch eine strukturierte Befragung und einen Workshop mit den Vertreterinnen und Vertretern der großen Verbände der Altenpflege austauschen.

Ab Mai wird das entwickelte Konzept in 25 Einrichtungen durch gezielte Schulungen der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch eine Umsetzungsbegleitung vor Ort erprobt.

Interessierte Pflegeeinrichtungen sind zur Teilnahme eingeladen. Das Projekt richtet sich ausschließlich an Einrichtungen der ambulanten und/oder stationären Pflege, mit bis zu 80 Klientinnen und Klienten bzw. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei vollstationärer Pflege.