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2. NKF Weiterentwicklungsgesetz in NRW

Zeitliche Anwendungsfragen

Das 2. NKF Weiterentwicklungsgesetz ist mit einigen Ausnahmen zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Gleiches gilt für die Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Mit Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 15.02.2019 wurden nunmehr zeitliche Anwendungsfragen geregelt:

  • Vorschriften zum Prüfungsmaßstab finden erstmals auf den zum 31.12.2019 erstellten (Einzel-/)Jahresabschluss Anwendung. Eine rückwirkende Anwendung auf Abschlüsse vor 2019 ist nicht möglich.
  • Die neuen Vorschriften, die sich auf das Verfahren und Vorgehen bei der Prüfung beziehen sind seit dem 01.01.2019 anzuwenden. Der Erlass bietet aber die Möglichkeit, dass die Haushaltssatzungen für das Jahr 2019 (ausnahmsweise) den bis zum 31.12.2018 geltenden Regelungen entsprechen. Entsprechende Anweisungen sind an die Kommunalaufsichten gegeben worden.
  • Zudem wird nochmals dargestellt, dass der Gesamtabschluss zum 31.12.2019 der erste Abschluss ist, für den die Befreiungsmöglichkeit (Pflicht zur Aufstellung bei Unterschreitung bestimmter Größenkriterien) in Anspruch genommen werden kann.