Neuigkeiten

Comeback der Stechuhr

EuGH fordert umfassende Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber in Europa müssen zukünftig ausnahmslos alle Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer erfassen und dokumentieren. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH Az.: C-55/18). In dem zu Grunde liegenden spanischen Fall hatte eine Gewerkschaft mit dem Ziel geklagt, den Arbeitgeber zur Einführung eines umfassenden Zeiterfassungssystems zu zwingen. Die verklagte Bank berief sich auf das spanische Recht, wonach nur Überstunden zwingend zu dokumentieren sind.

Der EuGH gab der Gewerkschaf recht und begründete seine Entscheidung damit, dass nur so die europäischen Vorgaben des Arbeitsschutzes effektiv kontrolliert werden könnten.

Die Entscheidung dürfte auch für deutsche Arbeitgeber umfassende Konsequenzen haben. Ähnlich wie in Spanien gibt es im deutschen Arbeitsrecht bislang keine umfassende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Zwar gelten klare arbeitszeitrechtliche Vorgaben. So darf grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Zwischen zwei Arbeitstagen sind mindestens 11 Stunden Pause einzuhalten. Die tatsächliche Arbeitszeit muss aber nur in bestimmten Branchen und bei Minijobbern vollständig dokumentiert werden. Die nun vom EuGH geforderte umfassende Pflicht dürfte insbesondere dort zu praktischen Problemen führen, wo bislang flexible Arbeitszeitmodelle wie insbesondere Vertrauensarbeitszeit praktiziert werden. Zudem wird sich verschärft die Frage stellen, welche Zeiten genau zur Arbeitszeit gehören.

Zunächst ist nun aber der deutsche Gesetzgeber gefordert, die Vorgaben des EuGH umzusetzen. Man darf gespannt sein!

Sie möchten auch weiterhin über Neuigkeiten in Ihrer Branche informiert werden und Informationen über Veranstaltungen zu Ihren Themen erhalten? Dann melden Sie sich zu unseren Newslettern an und bleiben Sie aktuell informiert. Jetzt anmelden!