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Häusliche Krankenpflege in der EGH

Rechtslage vor dem Hintergrund des BTHG eröffnet Chancen!

Zum 01. Dezember 2018 wurde in der Konsequenz zahlreicher richtungsweisender Urteile die Richtlinie zur Verordnung häuslicher Krankenpflege des gemeinsamen Bundesausschusses in neuer Fassung veröffentlicht. Dieser Richtlinie folgend, können für Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, Maßnahmen der Behandlungspflege verordnet werden, welche nicht als einfachste Maßnahmen der Behandlungspflege gelten. Dies haben in der Vergangenheit nur wenige Einrichtungen vertraglich realisiert, weshalb häufig auch eine umfassende behandlungspflegerische Versorgung durch das Personal der Einrichtung erfolgte.

Stellen Sie das eigene Leistungsportfolio bewusst auf den Prüfstand!

Mit der Umsetzung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sehen sich Leistungserbringer nun jedoch damit konfrontiert, spätestens Ende 2019 neue Leistungs- und Vergütungsverhandlungen anzustoßen. Dabei gilt es mehr denn je, die verbleibende Zeit für eine intensive Vorbereitung zu nutzen. Denn die neue Refinanzierungsstruktur und die damit verbundene Abkehr von einer einrichtungszentrierten Finanzierung sowie die Entwicklung hin zu einer bedarfs- und personenzentrierten Leistungsgewährung machen es erforderlich, sich proaktiv mit der Ausgestaltung des eigenen Leistungsportfolios zu beschäftigen.

Risiken müssen sorgfältig bewertet werden

Dies erfordert insbesondere die Prüfung und wirtschaftliche Bewertung, inwiefern die Erbringung behandlungspflegerischer Leistungen, beispielsweise durch die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes, aus einer Hand erfolgen kann. Risiken ergeben sich aber auch daraus, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege vom Leistungsberechtigten selbst durchgesetzt werden muss.

Ob solche Ansprüche an die Einrichtung abgetreten werden können, damit diese die Beantragung durchführen, ist rechtlich individuell zu prüfen. Zweifellos aber bietet die neue Rechtslage große Chancen für Erbringer von Eingliederungshilfeleistungen, sich breiter aufzustellen, um nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich arbeiten zu können.

Sie möchten mehr zum Thema BTHG erfahren. Dann lesen Sie jetzt auch unsere Studie BTHG 2019.