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Eine Unklarheit zum § 2b UStG weniger

Überlassung unselbständiger Parkbuchten und Bewohnerparkausweisen

Das BMF-Schreiben vom 19. April 2016 zu Anwendungsfragen des § 2b UStG hatte bisher offengelassen wie zukünftig die Überlassung von unselbständigen Parkflächen gegen Gebühr zu behandeln ist.

Da die Überlassung regelmäßig auf öffentlich-rechtlicher Grundlage beruht, war bisher fraglich, ob durch die Behandlung als Nichtunternehmer insoweit größere Wettbewerbsverzerrungen vorliegen.

Auf Bund/Länder-Ebene wurde beschlossen, dass die Überlassung von unselbständigen Parkbuchten auf öffentlich-rechtlich gewidmeten Straßen in Verbindung mit der Aufstellung von Parkscheinautomaten/Parkuhren gegen Gebühr unter den Anwendungsbereich des § 2b Abs. 1 S. 1 UStG fällt. Größere Wettbewerbsverzerrungen werden insoweit verneint. Die Umsätze unterliegen dementsprechend nicht der Umsatzbesteuerung.

Gleiches soll auch für die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen gelten.

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