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Leasingkräfte in der Altenpflege

Einsatz nimmt weiter zu

Angebot und Nachfrage klaffen auseinander – der Mehrbedarf an Personal wird zukünftig nicht gedeckt

Vergleicht man den vorausgeschätzten Personalbestand im deutschen Pflegesektor in 2020 und 2030 mit der zukünftigen Nachfrage, erkennt man große Lücken.

Die Prognose kommt zum Ergebnis, dass zusätzlich rund 737.000 Personen im Jahr 2030 erforderlich sind, um der zukünftigen Nachfrage nachkommen zu können. Für das Jahr 2020 beläuft sich der Mehrbedarf bereits auf rund 378.000 Beschäftigte. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich wird bis 2030 eine Steigerung der Anzahl der Pflegekräfte um jeweils mehr als 50% benötigt, um den zukünftigen Pflegebedarf zu decken. Insgesamt wird sich der Personalbedarf im Jahr 2030 auf 1,4 Millionen Personen belaufen.

Die Ausbildung in der Altenpflege auf dem aktuellen Niveau und die allgemeine sozio-demographische Entwicklung der Beschäftigung im Pflegesektor ermöglichen lediglich einen Bestand an Pflegekräften in Höhe von 784.000 Personen im Jahr 2030 (831.000 bis 2020).

Der Mehrbedarf an Pflegepersonal wird zukünftig damit nicht gedeckt.

Der Einsatz von Leasingkräften in der Altenpflege nimmt zu

Um diesem Problem entgegen zu treten, erscheint oftmals der Einsatz von Leasingkräften in der Altenpflege eine Lösung. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren 2017 in der Gesundheits- und Krankenpflege, bei Rettungsdiensten und der Geburtshilfe bereits fast 10.200 Leiharbeiter tätig. 2014 waren es noch knapp 7400. In der Altenpflege erhöhte sich die Zahl der Leasingkräfte in diesem Zeitraum um fast 30 Prozent auf mehr als 7500.

Die Versorgungsqualität kann unter dem Einsatz von Leasingkräften abnehmen

Die Versorgungsqualität kann jedoch unter dem Einsatz fehlender eigener Pflegefachkräfte abnehmen, da in der Arbeitsorganisation meist wenig Zeit für pflegefachliche Leistungen, wie etwa prophylaktische Maßnahmen oder etwa die Umsetzung ärztlicher Anordnungen, bleibt.

Pflegedienstleitungen sind zur Fachabsicherung verpflichtet, Leasingkräfte einzusetzen, wenn die Fachabdeckung nicht aus internen Ressourcen heraus erfolgen kann. Das Schließen kurzfristiger Personallücken führt oftmals dazu, dass eine Einarbeitung von Leasingpersonal bereits am ersten Einsatztag erfolgen muss, um die Fachabsicherung in der gewünschten Qualität zu erhalten. Hierzu bedarf es jedoch einer Einarbeitung, die sich idealerweise auf den jeweiligen Einsatzzeitraum der Leasingkraft erstreckt. Für die Einarbeitung von Leasingpersonal sollten daher unterschiedliche Einsatzpläne genutzt werden, die insbesondere auf die Fachabsicherung orientiert nach besonderer Pflegesituation (z. B. Versorgung von Wunden, etc.) ausgerichtet sind.

Für Pflegedienstleitungen bedeutet dies insbesondere, sich gemeinsam mit ihren Stellvertretungen bzw. Wohnbereichsleitungen und weiteren Führungskräften des mittleren Managements notwendige Einarbeitungspläne in ihren Teams zu besprechen und in das bestehende QM-System zu implementieren.

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