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Neuerung bei den Straßenausbaubeiträgen geplant

Aktuelle Regierungspläne zur Reform der Straßenausbaubeiträge

Die NRW-Koalition hat sich tendenziell dazu entschieden, durch Landesförderung die Beitragszahler im Rahmen des Straßenausbaus zu entlasten und die Mindereinnahmen für die Kommunen zu kompensieren. 

Die Grundidee ist, die Beitragssätze für die Beitragszahler faktisch zu halbieren. Das Land tritt in die Finanzierungs-Lücke, so dass den Kommunen keine Mindereinnahmen entstehen. Hierzu soll ein Fördervolumen von 65 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung soll die Teilnahme am Förderprogramm des Landes für jede Kommune freigestellt sein. Sofern die Fördermittel beantragt werden, darf jedoch nicht mehr die bisherige Mustersatzung zur Berechnung der Anliegerbeiträge herangezogen werden (Anliegerstraßen: 50-80% bei Fahrbahn und Radweg, 60-80% bei Parkstreifen und Gehweg; Haupterschließungsstraßen: 30-60% bei Fahrbahn und Radweg, 50-80% bei Parkstreifen und Gehweg; Hauptverkehrsstraßen: 10-40% bei Fahrbahn und Radweg, 50-80%, bei Parkstreifen und Gehweg; Hauptgeschäftsstraße: 40-70% bei Fahrbahn und Radweg, 60-80%, bei Parkstreifen und Gehweg).

Eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge soll sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme richten und keine Unterteilung mehr in Maßnahmen des ruhenden oder des fließenden Verkehrs haben:

  • Anliegerstraßen: 40%,
  • Haupterschließungsstraße: 30%,
  • Hauptverkehrsstraße: Fahrbahn und Radwege: 10%, Parkstreifen und Gehweg: 40%,
  • Hauptgeschäftsstraße: Fahrbahn und Radwege: 35%, Parkstreifen und Gehweg: 40%.

Die geänderte, deutliche Vereinfachung in der Berechnung entlastet die Anlieger somit deutlich. Insbesondere Kommunen in der Haushaltssicherung könnten die nunmehr geringeren „Beitragshöchstsätze“ an die Beitragszahler weitergeben.

Die Förderung soll für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen gemäß § 8 KAG Kommunalabgabengesetz beantragt werden können, die nach dem 01.01.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates. Die Reform des Straßenausbaubeitragsrechts wir aktuell in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags thematisch behandelt.

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