Neuigkeiten

Bildungsleistungen und Umsatzsteuer

(Doch) Keine Änderung durch den Gesetzgeber!

Die Neuordnung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 eingebracht. Die vorgeschlagenen Änderungen sind auf breite Ablehnung gestoßen, da sie eine Besteuerung vorsehen, wo bislang Befreiungen möglich waren.

Nun hat der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung (Drucksache 19/14873) die Änderungen diesbezüglich vollständig gestrichen. Es bleibt also alles wie bisher, bis auf Weiteres!

Da die angedachte Neuregelung ab dem Jahr 2021 hätte gelten sollen, steht zu bedenken, dass der Gesetzgeber diesbezüglich heute keine Dringlichkeit sieht. Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung entsteht jedoch ein inhaltlicher Änderungsdruck zu diesen Regelungen. Es bleibt mithin abzuwarten, ob eine "bedachtere Lösung" zu einem späteren Zeitpunkt auch eine bessere Lösung ist als das was jetzt richtigerweise aus der Gesetzesvorlage gestrichen wurde.

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