Neuigkeiten

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Aktueller Stand und Ausblick

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Verwaltung in Deutschland spätestens ab Ende 2022 ihre Leistungen auch elektronisch anzubieten. Hierzu bauen Bund und Länder Verwaltungsportale auf und verknüpfen diese zu einem Portalverbund. Zentrales Merkmal des Portalverbundes ist, dass die durch Bund, Länder und Kommunen angebotenen Leistungen mit einem einzigen Nutzerkonto in Anspruch genommen werden können.

Für den Nutzer entfällt die Suche nach der zuständigen Behörde. Stattdessen wählt er die gewünschte Verwaltungsleistung und der Antrag landet direkt bei der zuständigen Stelle.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat in Auftrag gegebenen OZG-Umsetzungskatalog identifizierte bisher 575 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen und gliederte diese in 14 Themenfelder. Verwaltungsleistungen die früher nur persönlich oder postalisch abgewickelt werden konnten, können künftig und je nach Lebenslage auch von zuhause abgewickelt werden. Aktuellstes Beispiel ist das Projekt i-KFZ, welches seit 1. Oktober 2019 die internetbasierte Abwicklung sämtlicher Verwaltungsleistungen rund um die KFZ-Zulassung in Echtzeit ermöglicht.

Auch für Unternehmen bietet das OZG bereits jetzt Vorteile: Beispielsweise ermöglicht die seit November 2018 betriebene Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) Rechnungsstellern die Übermittlung elektronischer Rechnungen im standardisierten Format xRechnung. Die Anbindung der ZRE an das Verwaltungsportal des Bundes ermöglicht es Unternehmen aus ihrer Buchhaltungssoftware elektronische Rechnungen an die Empfänger mit Hilfe des ZRE übermitteln. Medienbrüche werden somit vermieden und ein weiterer Schritt in Richtung vollautomatische Verarbeitung von Geschäftsvorfällen ist getan.

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