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Bundeslagebild Cyberkriminalität

Auswertungen der polizeilichen Kriminalstatistik

Auch in diesem Jahr hat das Bundeskriminalamt (BKA) wieder Auswertungen der polizeilichen Kriminalstatistik vorgenommen und veröffentlicht. Eine dieser Auswertungen stellt das „Bundeslagebild Cybercrime“ dar, in welchem die Straftaten im digitalen Umfeld aufbereitet werden. Das Bundeslagebild umfasst neben Cybercrime im engeren Sinne auch weitere Kategorien von Straftaten mit „Computerbezug“, wie beispielsweise

  • Ausspähen und Abfangen von Daten,
  • Computersabotage,
  • missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten,
  • oder sonstiger Computerbetrug.

Auch im Jahr 2018 konnte wiederum eine Steigerung der Straftaten im Bereich Cybercrime festgestellt werden.

Grafik zur Fallentwicklung von Cybercrime

Quelle: Bundeslagebild Cybercrime, www.bka.de

Die Fallzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,3% gestiegen, wohingegen die Aufklärungsquote um 1,4 Prozentpunkte zu 2017 rückläufig ist und somit in 2018 38,9% betrug. Auch die Anzahl der erfassten Straftaten, welche das Kennzeichen „Tatmittel Internet“ tragen, ist erneut angestiegen. Bei Straftaten mit dem Kennzeichen „Tatmittel Internet“ handelt es sich um Straftaten, für deren Tatverwirklichung das Internet eine wesentliche Rolle gespielt hat.

Der Anstieg zu 2017 betrug bei den Delikten mit Kennzeichen „Tatmittel Internet“ 8,1%. In 154.773 Fällen von Vermögens- und Fälschungsdelikten handelt es sich um Waren- und Warenkreditbetrug (Vorjahr: 134.476). In fast allen Bereichen der Cyberkriminalität kann von einer hohen Dunkelziffer von Straftaten ausgegangen werden, da Opfer oft keine Anzeige erstatten. Oft schämen sich die Opfer auf Straftaten im Internet „hereingefallen“ zu sein oder wissen nicht um die Möglichkeit einer Anzeige.

Das BKA warnt insbesondere davor, dass in Anbetracht der voranschreitenden Digitalisierung der Diebstahl digitaler Identitäten immer lukrativer für Täter wird. Weiterhin rücken immer kleinere Unternehmen und Organisationen in den Fokus von Straftätern, welche mithilfe von Verschlüsselungstrojanern versuchen Lösegelder zu erpressen.

Es gibt jedoch auch Positives zu vermelden. Im Bereich „Phishing im Onlinebanking“ konnte ein Rückgang der Straftaten um ca. 50% verbucht werden, was nicht zuletzt auf den gestiegenen Anforderungen an die Sicherheitsmechanismen der Banken bei ihren Portalen und Apps zurückzuführen ist. Das BKA geht hier zudem von einer geringen Dunkelziffer aus, da eine Rückerstattung der Banken zumeist nur in Verbindung mit einer Strafanzeige erfolgt. Das gesamte Bundeslagebild Cybercrime können Sie auf der Internetseite des BKA kostenlos herunterladen.