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Beratungsbesuche nun endlich deutlich höher vergütet

37.3-Besuche lohnen sich endlich für ambulante Pflegedienste

Bisher waren diese Beratungsbesuche mit 23 bzw. 33 € je Einsatz vergütet. Die Folge: immer weniger Pflegedienste nahmen Aufträge für diese Besuche an. Offensichtlich hat es sich bis zu den Pflegekassen herumgesprochen, dass dadurch zum Teil erhebliche Versorgungslücken bei den 37.3-Besuchen entstanden sind. Unabhängig davon, ob bei den Beratungsbesuchen ein paar Leistungen verkauft werden können oder nicht – bei Vergütungen bis zu 75 Euro bei einem Gesamtaufwand von sogar nur 75 Minuten können sich die Einsätze für den einen oder anderen Pflegedienst durchaus lohnen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Der Pflegedienst an der Castroper Straße hat 150 Pflegekunden, die bislang ausschließlich Beratungsbesuche nach § 37.3 nachfragten. Insgesamt sind für das nächste Jahr 440 Besuche mit einer Vergütung von 75 € geplant. Durch gute Organisation wird ein Besuch im Schnitt 75 Minuten inkl. Vor- und Nachbereitung dauern. Der Gesamterlös beträgt insgesamt 33.000 € (440 x 75€), der Erlös/Std. 60 €.

Unter Umständen lohnt es sich in einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) jetzt, die § 37.3-Kundschaft zu erweitern. Kalkulieren Sie den Vollkostensatz der Personen, die bei Ihnen die beratungsbesuche durchführen und stellen Sie den möglichen Erlös gegenüber. Wenn Erlös/Kosten je Zeiteinheit größer 1 ergibt, sollten Sie den Beratungskundenstamm erweitern.

Gut geführte § 37.3-Besuche bringen Ihnen mehr Gewinn

Die neu geschlossenen Vergütungsvereinbarungen zwingen Sie dazu, für die Beratungsbesuche eine gewisse Zeit vor Ort aufzubringen. Das spielt Ihnen in die Karten. Denn so haben Sie genügend Zeit, mögliches Leistungspotenzial zu identifizieren und in gewinnbringende Einsätze für Ihren Pflegedienst zu verwandeln. Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Tabelle zur Übersicht von Leistungspotenzialen

Achten Sie beim Verkauf von Leistungen immer darauf, dass die Einsätze gewinnbringend sind. Die Faustregel ist weiter oben beschrieben: Der Erlös je Minute/Stunde muss höher sein als der Vollkostensatz je Minute/Stunde.

Unsere Experten beraten Sie gerne zu diesem aktuellen Thema. Jetzt Kontakt aufnehmen!