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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Über 5.000 Fachleute und Betroffene haben sich eingebracht

„Mitreden – Mitgestalten“ lautete das Motto, unter dem ein Jahr lang der Dialog zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geführt wurde. Auf die Weiterentwicklung hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verständigt. Im Dezember 2019 nahm Bundesfamilienministerin Giffey den Abschlussbericht entgegen. Die wichtigsten Forderungen beziehen sich auf eine Verbesserung:

  • des Schutzes von Kindern und Jugendlichen,
  • der Rahmenbedingungen bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen,
  • der Präventionsangebote im Sozialraum und
  • der Inklusionsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Im Folgenden ein Überblick der wichtigsten Voten:

  1. Im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sollen die Heimaufsicht stärkere Prüfrechte erhalten, die gesetzliche Mitverantwortung des Gesundheitswesens im Rahmen des SGB V soll gestärkt werden und Ombudsstellen zur unabhängigen Beratung von Kindern und Jugendlichen sollen im SGB VIII als Pflichtleistung verankert werden.
  2. Bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen geht es ausnahmsweise nicht um die Stärkung der Elternrechte, sondern um den Schutz von Bindungen bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie. Mit der Implementierung der Möglichkeit einer Dauerverbleibensanordnung soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen oder Pflegefamilien ein stabiles Umfeld gefunden haben, auch dort bleiben können.
  3. Mit rechtlich normierten Präventionsangeboten im Sozialraum sollen niedrigschwellige Zugänge für schwer erreichbare Zielgruppen geschaffen werden.
  4. Die Inklusionsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen durch Hilfen aus einer Hand verbessert werden. Hierbei handelt es sich faktisch um die Umsetzung der seit vielen Jahren geforderten „großen Lösung“, also der Zuständigkeit des SGB VIII für alle behinderten - und nicht nur für seelisch behinderte - Kinder und Jugendliche.

Bundesfamilienministerin Giffey ist jetzt am Zug. Ihr Haus muss den Gesetzesentwurf fertigen, der entsprechend der gesetzlichen Vorschriften im Rahmen von Verbändeanhörungen und Stellungnahmen wiederum breit diskutiert werden wird.

Das ist kein leichtes Unterfangen, denn zum einen werden viele der aufgeführten Themen höchst kontrovers diskutiert und zum anderen kostet die Einführung weiterer gesetzlicher Leistungen und Rechtsansprüche Geld.

Der Gesetzgebungsprozess wird sich voraussichtlich über das Jahr 2020 erstrecken. Es bleibt abzuwarten, ob der breit angelegte Diskurs auch zu belastbaren gesetzlichen Regelungen führt oder ob es am Ende lautet: Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet.

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