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Auswirkungen auf die Rechnungslegung (Teil 1)

Aktuelle Entwicklungen zur Corona-Pandemie

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie halten aktuell die ganze Welt in Atem. Auch für die Rechnungslegung hat diese Entwicklung Konsequenzen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Die Ausgangslage

Die aktuellen Entwicklungen des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) haben bereits jetzt spürbare Auswirkungen auf fast alle Unternehmen. Sei es aufgrund von Einschränkungen im internationalen Handel, Reise- und Besuchsbeschränkungen, Verbote nicht notwendiger Operationen, negative Entwicklungen an den Kapitalmärkten, Ausfall von Mitarbeitern und vieles mehr. Die wirtschaftlichen Auswirkungen haben auch Folgen für die Rechnungslegung.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Die in der Fachliteratur einhellige Meinung ist, dass es sich bei der Ausbreitung des Coronavirus bezogen auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 um eine wertbegründende Tatsache in 2020 handelt. Maßgeblich für diese Einschätzung ist, dass die sprunghafte Ausbreitung und die daraus resultierenden globalen wirtschaftlichen Folgen erst im Jahr 2020 aufgetreten sind. Sowohl Gründe für eine mögliche Bildung von Rückstellungen oder Abwertungsbedarfe von Vermögensgegenständen (insbesondere Wertpapiere) liegen zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht vor.

Auswirkungen auf den Anhang

Im Anhang wird eine Nachtragsberichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen vom HGB kodifiziert. Vorgänge besitzen immer dann eine besondere Bedeutung, wenn sie zu einer anderen Darstellung der Lage der Gesellschaft geführt hätten, wenn sie schon vor Ende des Geschäftsjahres eingetreten wäre. Dies ist für jedes Unternehmen individuell zu beurteilen. Nach aktuellen Erkenntnissen (u.a. Einstellung aller planbaren Operationen ab 16. März in deutschen Krankenhäusern) dürfte dies insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens immer der Fall sein, so dass hier Ausführungen zum Sachverhalt und auch zu den finanziellen Auswirkungen gemacht werden müssen.

Die Forderung zu einer Darstellung der finanziellen Folgen der Ausbreitung der Corona-Pandemie kann zu einem noch recht frühen Zeitraum der Abschlusserstellung dazu führen, dass dies derzeit und bis zur Aufstellung (häufig bis Ende März) noch gar nicht einschätzbar ist. Alternativ dazu kommt dann eine Berichterstattung im Lagebericht in Frage.

Auswirkungen auf den Lagebericht

Im Lagebericht, hier insbesondere im Bereich der Prognose- und Risikoberichterstattung, ist eine weitere Stelle verortet, wo die Auswirkungen des Coronavirus ihren Niederschlag finden. Eine Berichtspflicht besteht hier immer dann, wenn die möglichen Entwicklungen zu negativen (oder positiven) Abweichungen von Prognosen oder Zielen des Unternehmens führen.

Sofern Sie bei bestimmten Punkten unsicher sind oder weitere Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Jetzt Kontakt aufnehmen!