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Liquiditätssicherung in Zeiten der Corona-Pandemie

Kernaufgabe im Corona-Krisenmanagement

Die Corona-Pandemie wird für alle Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland zu einer erheblichen Belastung der wirtschaftlichen Situation führen. Das Ausmaß lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Klar ist aber, dass als aller erstes die Liquiditätssituation durch angeordnete Geschäftsschließungen, Einstellung industrieller Produktionen sowie die gesamte Einschränkung des öffentlichen Lebens betroffen ist. Dies gilt auch für alle Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, wenngleich auch in sehr unterschiedlichem Maße.

So wurden alle Krankenhäuser in Deutschland vom Bundesgesundheitsministerium angewiesen, alle elektiven Operationen zu verschieben, ambulante Leistungen auf ein Minimum zu reduzieren, die Intensivkapazitäten mit Beatmungsplätzen zu erhöhen und konsequent für einen dramatischen Anstieg von Corona-Patienten freizuhalten. Dadurch werden die Krankenhäuser kurzfristig auf einen erheblichen Teil ihrer elektiven Erlöse bei zunächst gleichen Personalkosten verzichten müssen (ggf. bis zu 50 % und teilweise mehr) und diese nur teilweise durch die Erlöse aus der Behandlung von Corona-Patienten kompensieren können. Auch sind die Preise für Desinfektionsmittel und Schutzkleidung um zum Teil mehrere 100 % in die Höhe geschnellt – zudem sind die Verbräuche deutlich gestiegen. Bei einer bereits bestehenden dünnen Liquiditätsdecke deutscher Krankenhäuser von im Schnitt weniger als 2 Monatsgehältern wird es in kurzer Zeit ohne Hilfen zu Zahlungsunfähigkeiten kommen.

Auch die Altenhilfe wird von Liquiditätsengpässen betroffen sein, wenn vermutlich auch nicht im gleichem Umfang wie die Krankenhäuser. Dies gilt besonders für Tagespflegeeinrichtungen aber auch zunehmend für die Langzeitpflege – Altenheime beispielsweise, die nach Auftreten des Corona-Virus in ihrer Einrichtung in eine Schließungssituation geraten oder aber bei denen die Angehörigen durch Arbeitslosigkeit die Zuzahlungen nicht mehr leisten können. Ebenso ist mit Kostenanstiegen für Sachmittel und Personal zu rechnen. Häufig haben diese Einrichtungen keine Dispositionskredite vereinbart, so dass Störungen im Zahlungsstrom sehr schnell zu Liquiditätsengpässen führen können.

Doch nicht nur in Einrichtungen der Altenhilfe und der Akutversorgung wird es zu Liquiditätsproblemen kommen. Auch in den weiteren Hilfefeldern der Sozialwirtschaft werden diese Risiken schlagend. So sind Kindertagesstätten oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bereits geschlossen und an allen Schulen der Gesundheits- und Pflegefachberufe wurde der Unterrichtsbetrieb eingestellt. Werden diese Einrichtungen nicht von einem öffentlichen Träger betrieben, kann es auch hier umgehend zu Liquiditätsengpässen kommen, wenn Einzahlungen gestoppt werden.

Dieses zentrale Liquiditätsrisiko haben Bund und Länder sowie die Kranken- und Pflegekassen umgehend erkannt und unterschiedliche Hilfsmaßnahmen angestoßen. Die wesentlichen Maßnahmen hierzu werden im Folgenden skizziert.

Branchenunabhängige Hilfen und Stützungsmaßnahmen

  • Ergänzende EU-Förderung mit einem Volumen in Höhe von 25 Mrd. €
  • Bereitstellung von kurzfristigen Finanzhilfen des Bundes und der Länder
    • Auf Bundesebene werden Überlegungen zu weitergehenden Maßnahmen in Form von Liquiditätshilfen angestellt. Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt. Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, alle Programme auszustatten. Im Bundeshaushalt stehe ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, kann dies um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
    • Allerdings sind die Angebote der KfW nach bisherigem Stand nicht für die gemeinnützigen Einrichtungen der Wohlfahrtspflege bestimmt. Es wurde bisher vermutlich übersehen, dass viele Krankenhäuser und Altenheime gemeinnützig sind und somit nicht unter die KMU-Regelungen fallen.
  • Erleichterung der Voraussetzungen zur Finanzierung der Kurzarbeit (bereits umgesetzt) sowie weitere arbeitsrechtliche Themen 
  • Steuervereinfachungen (Absenkung der Steuervorauszahlungen, zinslose Steuerstundungen sowie Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Lockerung des Insolvenzrechts, insbesondere der Insolvenzantragspflichten (Aussetzung der 3-Wochen-Frist in krisenbedingten Fällen)
  • Soweit keine Sonderregelungen einen Ausgleich für Mindereinnahmen schaffen, kann ggf. eine Betriebsunterbrechungsversicherung Versicherungsschutz für Erlöseinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewähren.

Krankenhausspezifische Hilfen und Stützungsmaßnahmen

  • Aussetzung bestimmter Dokumentationspflichten und Sanktionen insbesondere im Zusammenhang mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) (bereits umgesetzt)
  • Gesetzliche Regelungen zur Konkretisierung der vom BMG zugesagten finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser sollen sehr kurzfristig vorliegen, gemäß Aufforderung des BMG hat die DKG hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet:
    • Aussetzung des DRG-Systems bis Ende 2020 und Substitution der Krankenhausfinanzierung durch monatliche Erlösbudgets, die sich am letzten vereinbarten Krankenhausbudget orientieren und monatlich ausgezahlt werden sowie Zahlung von Pauschalen für Schutzkleidung und Beatmungsgeräte
    • Aussetzung bzw. Ausdünnung der MDK-Prozedere
  • Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) schlagen ebenfalls ein Bündel an Maßnahmen vor, um die finanziellen Ausfälle auszugleichen, die den Krankenhäusern durch die Corona-Pandemie drohen:
    • So soll die Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen auf drei Tage verkürzt werden, um die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser sicherzustellen. Bislang gebe es Fristen von bis zu 30 Tagen, schreiben die Verbände.
    • Zudem soll der sogenannte Pflegeentgeltwert, mit dem seit diesem Jahr die Pflegepersonalkosten krankenhausindividuell errechnet werden, von 146,55 € auf 200 € erhöht werden. Darüber hinaus sollen die Prüfungen der Krankenhausabrechnungen durch den Medizinischen Dienst bis auf weiteres ausgesetzt werden.

Altenpflegespezifische Hilfen und Stützungsmaßnahmen

  • Lockerungen bei ordnungsrechtlichen Vorgaben, Qualitätsprüfungen, Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Unterschreiten der vereinbarten Personalausstattung in stationären Pflegeeinrichtungen, Aussetzen von Vergütungskürzungsverfahren (beispielsweise Aussetzung der Qualitätsprüfungen im Bereich von Pflegeeinrichtungen bis Ende Mai 2020, Ausnahmen wie beispielsweise WTG NRW)
  • Finanzierung von Corona-bedingten außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, z.B. für Schutzausrüstung (Masken, Schutzkittel, Desinfektionsmittel) als auch für zusätzliches Personal und Schwankungen bei der Inanspruchnahme
  • Flexibilisierung der Personaleinsatzmöglichkeiten: Wenn Pflegeheime Probleme bekommen, weil sich Bewohner oder Mitarbeiter mit dem Corona-Virus angesteckt haben, sollen sie das den Pflegekassen künftig melden. Es soll dann auch flexibel Personal aus anderen Bereichen – etwa der Tagespflege – eingesetzt werden können, um eventuelle Engpässe zu überbrücken.

Diese Überlegungen seitens der Politik sind im operativen Liquiditätsmanagement bei der Bewertung veränderter Einzahlungsströme beispielsweise aufgrund der Einstellung elektiver Behandlungen, der infektionsbedingten Schließung einer Einrichtung bzw. sonstiger Einnahmeausfälle, veränderter Auszahlungsströme aufgrund zusätzlich erforderlicher Ressourcen (Schutzkleidung, Security Dienstleistungen, vorgezogene oder außerplanmäßige Investitionen bspw. in Beatmungsgeräte), aber auch prolongierbarer Investitionen sowie aufgrund veränderter Personalsteuerung zu berücksichtigen. Insbesondere werden die Einrichtungen ihren Hausbanken mitteilen müssen, welcher Liquiditätsbedarf in den nächsten Monaten konkret daraus resultiert.

Um diese Aufgaben während der gesamten Krise bewältigen zu können, bietet CURACON umgehend operative Unterstützung zu folgenden Themen an:

  • Liquiditätsbeschaffung & Mittelbeantragung: Identifikation adäquater Förder- und Hilfsmöglichkeiten zur Liquiditätsstützung sowie deren Beantragung.
  • Aufbereitung bzw. Prüfung notwendiger Antragsunterlagen: Liquiditätshilfen und Kreditlinien werden von den finanzierenden Banken nicht ohne belastbare Nachweise abrufbar sein. Insbesondere KfW-Mittel werden voraussichtlich nur gegen Vorlage eines testierten Jahresabschlusses 2018, eines vorläufigen Jahresabschlusses 2019 und insb. einer Liquiditätsplanung bis Jahresende, die den zusätzlichen Liquiditätsbedarf resultierend aus der Corona-Krise darstellt sowie ggf. auch weiterer Unterlagen durch die Hausbanken genehmigungsfähig sein.
  • Management Services: Entlastung von Geschäftsführung und Abteilungsleiter, deren Kapazitäten ausschließlich in der Krisenbewältigung gebunden sind, im Tagesgeschäft und interimsweise Vertretung bei Ressourcenengpässen aufgrund von Personalausfällen.
  • Krisen-Controlling: Entwicklung einer krisenspezifischen Dokumentations- und Berichtslandkarte als Steuerungsinstrument und zur Sicherstellung einer später notwendigen Nachweisführung insbesondere auch über die „medizinische Notwendigkeit“ krisenbedingter Aufwände; ggf. auch Erledigung des operativen Krisen-Controllings und des Liquiditätsmanagements – von der Aktualisierung des Liquiditätsstatus und der Liquiditätsplanung bis hin zur Identifikation Ihres Liquiditätsbedarfs.

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