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Rückgang der Kirchensteuereinnahmen

Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Kirche?

Die Corona-Pandemie trifft neben den Einschränkungen und Auswirkungen für Personen und Unternehmen auch kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Auswirkungen ergeben sich zum Teil zunächst auf Ebene der Landeskirchen und Diözesen, was sich aber gleichfalls auch auf Förderungen von Untergliederungen auswirken kann.

Neben den schwerwiegenden Einschränkungen im Bereich des Verkündigungsauftrags (Absage von Gottesdiensten, Einschränkungen bei der Durchführung der Sakramente, der seelsorgerischen Tätigkeit und der Schließung kirchlicher Einrichtungen, wie z. B. Tagungsstätten) werden kirchliche Körperschaften auch mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen konfrontiert. Zu nennen wäre hier beispielhaft die mögliche Minderung von Spendeneinnahmen und der Wegfall von Beiträgen für Tagungen und ähnliches. Darüber hinaus haben auch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft mit den derzeitigen finanziellen Nöten umzugehen. Die Finanzierungsfragen ändern sich gerade nahezu fließend.

Darüber hinaus sollten aber auch zwei weitere Folgen nicht unterschätzt werden:

  • Die Finanzverwaltung hat verkündet, den Steuerpflichtigen bei der Entrichtung von Steuerzahlungen entgegen zu kommen, wie z. B. durch die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Da sich die Kirchensteuer u. a. anhand der Einkommensteuer bemisst, ist daher mit hohen Rückzahlungen von Kirchensteuern zu rechnen, was nicht nur finanziell sondern auch organisatorisch abgebildet werden muss. Dies verschärft natürlich o. g. Auswirkungen.
  • Geht man davon aus, dass die Krise auch insgesamt gesamtwirtschaftliche Folgen auslösen wird, ist von einem Rückgang der Kirchensteuern nicht nur für einen Übergangszeitraum, sondern auch längerfristig zu rechnen. Auch die deutlich ansteigende Kurzarbeit wird sich auf die Kirchensteuereinnahmen auswirken, da das Kurzarbeitergeld nicht unmittelbar der Einkommensteuer und damit nicht der Kirchensteuer unterliegt. Lediglich bei der Berücksichtigung der Höhe des Steuersatzes wirkt sich das Kurzarbeitergeld über den Progressionsvorbehalt aus, was den dargestellten Effekt aber nur minimal abmildern wird.

Diese Auswirkungen sollten daher von den Kirchen in ihren Planungen Berücksichtigung finden. Gerne stehen wir hierbei unterstützend zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!