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Vergütungen sichern – UPDATE!

Vergütungsverhandlungen mitten in der Corona-Pandemie virulent

Am 25. März veröffentlichten wir unseren Hinweis auf Vergütungsverhandlungen bei unvorhergesehenen wesentlichen Änderungen der Vereinbarungsgrundlage. Heute (30. März 2020) bestätigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ebendies in den frisch veröffentlichten -– FAQ - Häufige Fragen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG.

Dort heißt es:

„Für weitere Kosten, die im Rahmen der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe entstehen und nicht durch Dritte übernommen werden, wird im Übrigen ggfls. zu prüfen sein, ob und inwieweit es sich um eine unvorhergesehene wesentliche Änderung im Sinne des § 127 Absatz 3 SGB IX handelt, die zu einer Anpassung der Vergütungsverträge für diesen begrenzten Zeitraum berechtigt.“

Das Thema Vergütungsverhandlungen jetzt anzugehen, steht natürlich unter dem Gesichtspunkt, dass es keine andere (landeseinheitliche) Regelung oder eine mit dem örtlich zuständigen Leistungsträger gibt. Dass Vergütungsverhandlungen zeitlich höchst ungelegen wären, ist ebenfalls keine Frage. Aber Leistungserbringer müssen zur kurz- und langfristigen Aufrechterhaltung ihrer Einrichtungen und Dienste alle Möglichkeiten im Blick haben und nutzen.

Im Moment ist beinahe alles für alle neu und unbekanntes Terrain – mit Ausnahme von Vergütungsverhandlungen, denn in denen haben wir jahrzehntelange Erfahrung. Wir unterstützen Sie gerne!