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4,13 Millionen Pflegebedürftige

Zahl steigt im Dezember 2019

Im Dezember 2019 waren in Deutschland 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Zwei Jahre zuvor, im Dezember 2017, waren es noch 3,41 Millionen Pflegebedürftige. Die starke Zunahme um 0,71 Millionen Pflegebedürftige (+21 %) ist zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 zurückzuführen. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor.

Die Entwicklung nach Pflegegraden stellt sich wie folgt dar:

Grafik zur Entwicklung der Pflegegrade

Vier von fünf Pflegebedürftigen (80,2 % beziehungsweise 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 2,33 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 0,98 Millionen Pflegebedürftige = 23,8% (2017: 24,3%) lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. 

Ein Fünftel der Pflegebedürftigen (19,8 % beziehungsweise 0,82 Millionen) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut. Im Vergleich zu Dezember 2017 ist die Zahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen konstant geblieben (+0,0 %). Die Zahl der zu Hause gepflegten Personen nahm dagegen um 710.000 zu (+27 %).  Hierbei erhöhte sich die Zahl der allein durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen um 351.547, der zusammen mit/durch ambulanten Pflegediensten Versorgten um 152.646. Die Zahl der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen wird erstmalig mit 208.330 gesondert ausgewiesen. Von den insgesamt 298.117 Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 (2017: 46.126) werden 81.363 zusammen mit/durch ambulante Pflegedienste versorgt.

Ende 2019 waren 80 % der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel (34 %) war mindestens 85 Jahre alt. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen war weiblich (62 %).

Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 8 % pflegebedürftig waren, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung in diesem Alter betrug 76 %.

Situation in den ambulanten Diensten am 15.12.2019

Von den insgesamt 14.700 zugelassenen ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten befand sich die Mehrzahl in privater Trägerschaft (9.800 bzw. 67 %). Der Anteil der freigemeinnützigen Träger (z. B. Diakonie oder Caritas) betrug 32 %. Öffentliche Träger hatten – entsprechend dem Vorrang der anderen Träger nach dem SGB XI – einen Anteil von lediglich 1 %.

Gegenüber 2017 hat die Bedeutung der Versorgung durch die ambulanten Dienste zugenommen: 18 % mehr Pflegebedürftige werden auf diese Weise versorgt Die Zahl der ambulanten Dienste stieg im Vergleich zu 2017 um 4,5 % beziehungsweise 600 Einrichtungen; die Zahl der ambulant versorgten Pflegebedürftigen nahm deutlich um 18,4 % beziehungsweise 352 000 zu.

Situation in den Pflegeheimen am 15.12.2019

Bundesweit gab es im Dezember 2019 rund 15.400 nach SGB XI zugelassene voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime. Die Mehrzahl der Heime (53 % bzw. 8.100) befand sich in freigemeinnütziger Trägerschaft (z. B. DIAKONIE oder CARITAS). Der Anteil der Privaten betrug 43 % – er liegt somit niedriger als im ambulanten Bereich. Öffentliche Träger haben, wie im ambulanten Bereich, den geringsten Anteil (5 %). Bei jedem sechsten Heim (17 %) war neben dem Pflegebereich auch ein Altenheim oder betreutes Wohnen organisatorisch angeschlossen. Im Altenheim werden hauptsächlich ältere Menschen betreut, bei denen kein Pflegegrad vorliegt.

In der deutlichen Mehrheit (94 %) der Heime wurden überwiegend ältere Menschen versorgt, der restliche Teil teilt sich mit jeweils 2 % wie folgt auf:

  • Versorgung behinderter Menschen
  • Gronto-psychiatrische Versorgung bzw. die Versorgung psychisch Kranker
  • Versorgung Schwerkranker oder Sterbender

Die Monatliche Vergütung für Pflege sowie Unterkunft und Verpflegung des Pflegegrades 5 beträgt rund 3.561 Euro. Der Pflegesatz für vollstationäre Dauerpflege lag zwischen rund 41 Euro pro Tag im Durchschnitt im Pflegegrad 1 und 92 Euro pro Tag im Pflegegrad 5. Dieser betrug für Unterkunft und Verpflegung 25 Euro pro Tag.

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 (§ 84 Absatz 2 Satz 2 SGB XI). Das heißt, Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege genauso viel zu wie Betroffene im Pflegegrad 2.

Die Differenz zwischen dem monatlichen Pflegesatz und den Leistungen der Pflegeversicherung ist dann in einer Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 identisch. Der Eigenanteil unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung. Rein rechnerisch ergibt sich aus den in der Pflegestatistik ermittelten Werten ein durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil von 799 Euro für den Pflegesatz. Die monatliche Vergütung für Unterkunft und Verpflegung beträgt in der vollstationären Dauerpflege durchschnittlich 757 Euro.

Entwicklung seit 2005

Im Vergleich zu 2005 ist die Anzahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen um 24,5 % (161.000 Pflegebedürftige) gestiegen, bei den durch ambulante Dienste um 108 % (511.000). Für die Pflegegeld-Empfängerinnen und -Empfänger ergibt sich ein Anstieg von 115,9 % beziehungsweise 1.136.000 Personen, bei der Zahl der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen zusammen beträgt der Wert 127,9 % (1.857.000) und bei den Pflegebedürftigen insgesamt 93,9 % (1.999.000). Auch bei diesem Vergleich zeigen sich Effekte durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bzw. der Reformen der Pflegeversicherung.

Prognose Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030

Bei Betrachtung vorliegender Prognosen zur Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 ist festzustellen, dass diese sich tendenziell immer als zu niedrig erwiesen haben und stets von aktuellen Entwicklungen überholt werden.

Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind die Babyboomer-Jahrgänge, die Ende der 1950er Jahre und in den 1960er Jahren geboren wurden und ab 2030 zunehmend die Altersgruppen mit einem höheren Pflegebedarf erreichen. Die Leistungsausweitungen der letzten Jahre durch die Gesetzgebung (PfWG, PNG, PSG I-III) haben jedoch zusätzlich zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Pflegeleistungen beigetragen.

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Ausweitung der Leistungsansprüche durch den neuen Pflegegrad 1 hat gegenüber früheren Prognosen zu Verwerfungen und einem Stufeneffekt geführt. Bei einem moderat angenommenen Wachstum der Zahl der Pflegebedürftigen von 2% p.a. steigt die Zahl der Pflegebedürftigen ausgehend von 4,1 Mio. Pflegebedürftigen in 2019 bis 2030 um ca. 1 Mio. auf ca. 5,1 Mio. Pflegebedürftige.

Spannend ist zusätzlich eine Analyse, wie sich zukünftig die Versorgungsanteile unterteilt auf die stationäre Pflege und die ambulante Versorgung entwickeln wird. Aufgrund von abnehmendem Potenzial in der Familienpflege ist zu erwarten, dass mehr professionell (ambulant und stationär) gepflegt wird. Aufgrund des Wunsches zu Hause gepflegt zu werden und dem Grundsatz "ambulant vor stationär" ist zu erwarten, dass gleichzeitig der Anteil stationär gepflegter weiter sinken wird und der Anteil ambulant gepflegter Menschen steigt. Der Anteil der Leistungsbezieher im Bereich der sozialen Pflegeversicherung, der stationär versorgt wird, ist ausgehend vom Maximalwert zum 31.12.2005 von 31,8 % bundesweit bereits bis zum 15.12.2019 um 12%-Punkte auf 19,8 % gesunken.

Nullwachstum in der stationären Pflege?

Verschiedene Bundesländer (Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz) haben zwischenzeitlich ein „Nullwachstum“ für die stationäre Pflege propagiert. Würde bundesweit der Ansatz des „Nullwachstums“ für die stationäre Pflege verfolgt und wäre im Jahr 2030 von gegenüber dem Jahr 2019 unveränderten Kapazitäten in der stationären Versorgung auszugehen, würde der Anteil der stationären Versorgung auf ca. 16 % sinken. Es handelt sich hierbei um eine eigene Berechnung, die davon ausgeht, dass die heutige Platzzahl bis 2030 in der stationären Versorgung unverändert bleibt („Nullwachstum“).

Ob unveränderte Kapazitäten in der stationären Versorgung eine adäquate Versorgung sicherstellen, ist zu hinterfragen. Erhöhte Anforderungen an die Gebäudequalität auch für Bestandseinrichtungen (u. a. Baden-Württemberg, Bayern, NRW) haben inzwischen zumindest regional zu einer Angebotsverknappung und Entstehung von Wartelisten beigetragen. Bei einem moderaten Ausbau der Kapazitäten im stationären Bereich von 1 % p.a. läge die Heimquote in 2030 noch bei 17,8 %. Wäre davon auszugehen, dass der stationäre Versorgungsanteil auch in 2030 bei 19,8 % liegt, ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf zum Ausbau der stationären Kapazitäten um 24,3 %. Dies entspricht 199.157 Plätzen.

Kommt die Ambulantisierungsbremse?

Soweit davon auszugehen ist, dass der Anteil der Angehörigenpflege auch in 2030 bei 51,3 % liegt, wären im Vergleich zu 2019 515.090 Pflegebedürftige zusätzlich allein durch Angehörige zu versorgen. Allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass sich zukünftig das Potenzial der Familienpflege reduzieren wird. Selbst wenn sich die Zahl der allein durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen bis 2030 um 16,4 % = 346.985 Pflegebedürftige erhöht, sinkt der Anteil der Angehörigenpflege auf 48 %.

Unter der Annahme, dass der stationäre Versorgungsanteil in 2030 unverändert bei 19,8 % liegt und dass der Anteil der Angehörigenpflege von heute auf 51,3 % auf z.B. 48% in 2030 sinken wird, müsste somit der Anteil der durch ambulante Pflegedienste versorgten Pflegebedürftigen von heute 24 % auf 32 % steigen.

Diese Verlagerung in den Bereich der ambulanten Pflege wäre umso wahrscheinlicher, wenn die Politik die gegenwärtig systemrelevante und geduldete Schwarzarbeit in der ambulant-häuslichen Pflege eindämmen würde. 

Das bedeutet, die Anzahl der durch ambulante Pflegedienste zu versorgenden Pflegebedürftigen (inkl. Pflegegrad 1) müsste sich nahezu verdoppeln – von 982.604 Pflegebedürftigen in 2019 auf 1.850.405 Pflegebedürftige 2030.

Aktuell zielen verschiedene Maßnahmen des Gesetzgebers (Pflegepersonalstärkungsgesetz, Schaffung von 13.000 Stellen für Pflegefachkräfte, Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege, 20.000 neue Stellen für Pflegehilfskräfte ab 2021) darauf ab, die Personalausstattung stationärer Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Losgelöst von der ungeklärten Frage, wie der hieraus entstehende Personalbedarf gedeckt werden kann, ergibt sich zukünftig zusätzlicher Personalbedarf durch die wachsende Anzahl der Pflegebedürftigen und durch einer Ausweitung des Anteil der professionellen Pflege. Nicht übersehen werden darf, dass auch bei einer Ausweitung der ambulanten Pflege eine finanzielle „Zeitbombe“ in den sog. Kombinationsleistungen tickt.

Das BMG hat diese Problematik bereits erkannt, so dass eine Ambulantisierung als Kern neuer Geschäftsmodelle als spezielle Folge der Pflegereformen jetzt infrage gestellt wird, da sie zu teuer sei, wenn sie keinen Mehrwert gegenüber stationärer Pflege bietet. Hier sind Maßnahmen des Gesetzgebers zu erwarten, die diese ungewollten Entwicklungen unterbinden.

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