Neuigkeiten

Die gemeinnützige UG

Eine Alternative für „Non-Profit-Start-Ups“?

Zusätzlich zur gemeinnützigen GmbH und der gemeinnützigen AG existiert in Deutschland auch noch die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG). Die Unternehmergesellschaft (UG) ist die deutsche Antwort auf die britische „Limited“ (Ltd.), die den großen Vorteil hat, mit einem Stammkapital von nur einem Pfund gegründet zu werden. So kann auch die UG mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Die daher teilweise als „Mini-GmbH“ bezeichnete Sonderform der GmbH ist daher gerade für Neugründungen und Start-Ups attraktiv, da eine Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH gegeben ist, bei der Gründung jedoch nicht so viel Kapital gebunden wird.

Während Unternehmer im Gesundheits- oder Eingliederungshilfesektor wegen der höheren Kapitalausstattung häufig die „große“ gGmbH wählen, sind es gerade Unternehmen im Kultur-, Umwelt- und Bildungssektor, die als Neugründung zunächst auf die Rechtsform „gemeinnützige Unternehmergesellschaft“ zurückgreifen. Dies hat den Grund, dass Unternehmen in diesem Bereich häufig aus privaten Initiativen hervorgehen. Die gUG ist damit eher die unternehmerische Alternative zum Verein. Einer der Vorteile im Vergleich zum Verein liegt darin, dass in der gUG wie bei der GmbH ein Geschäftsführer vorgeschrieben ist. Dies bietet eine höhere Kontinuität und Planbarkeit im Gegensatz zum wechselnden ehrenamtlichen Vorstand. Außerdem ist die gUG die unternehmerischere Rechtsform und wird auch als solche im Rechtsverkehr wahrgenommen, während der Verein eher als eine ideelle Rechtsform angesehen wird.

Ein weiterer Vorteil der gUG als gemeinnütziges Unternehmen liegt darin, wie Vereine und Stiftungen, Spenden einzusammeln und dafür Spendenquittungen ausstellen zu können. Das macht die gUG auch in ihrer Finanzierung attraktiv. Jedoch liegt in der Finanzierung auch ein Nachteil. Denn im Gegensatz zum Verein, kann die gUG nicht auf Mitgliedsbeiträge zurückgreifen. „Mitglieder“ der gUG sind die Gesellschafter. Eine Kapitalerhöhung muss von den Gesellschaftern als Satzungsänderung beschlossen und im Handelsregister eingetragen werden. Dies bedeutet einen deutlich höheren Aufwand als eine Sonderumlage auf der Mitgliederversammlung zu beschließen. Dafür bietet sich für die gUG die Teilnahme an alternativen Finanzierungsformen an. Eine beliebte Option ist dabei das „Crowdinvesting“ im Internet. Da-bei kann die gUG gegen Gewährung von Anteilen aber auch als Schenkung („Crowddonating“) Kapital aufnehmen. Auf vielen Crowdinvesting-Plattformen ist die Rechtsform der GmbH oder UG sogar eine Voraussetzung für die Anmeldung (z.B. „Seedmatch“ oder „Innovestment“).

Auch die spätere Umfirmierung von der gUG zur gGmbH ist durch eine Erhöhung des Stammkapitals und eine Umfirmierung deutlich unproblematischer als eine Ausgliederung eines wirtschaftlichen Betriebes aus einem Verein auf eine gGmbH.

Im Ergebnis ist die gUG gerade für junge Unternehmen und Initiativen eine unkomplizierte Form der Unternehmensgründung, die im Vergleich zur gGmbH keine große Kapitalausstattung bedarf und dennoch – im Gegensatz zum gemeinnützigen Verein – für unternehmerische Tätigkeiten geeignet ist. Gründer sollten sich daher genau überlegen, wohin ihr Non-Profit-Projekt gehen soll und sich frühzeitig Gedanken um die Rechtsform machen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Gründung einer gUG oder haben Beratungsbedarf? Wir unterstützen Sie gerne. Jetzt Kontakt aufnehmen!