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Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Konjunkturprogramm bedenkt auch soziale Einrichtungen und Dienste

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt mit einem Volumen von maximal 25 Mrd., die für die Monate Juni bis August gewährt werden. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs und Einrichtungen der Behindertenhilfe werden ausdrücklich im Eckpunktepapier erwähnt.

Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen, u.a. Sozialunternehmen, effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80%-ige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 % für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.

Die Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro des bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ wird aufgehoben.

Des Weiteren wird für Soziale Dienste ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um gemeinnützige Träger bei einer Flottenumrüstung zu unterstützen.

Schließlich wird ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen aufgelegt.

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