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Unternehmen nehmen zunehmend IT-Outsourcing-Dienstleistungen in Anspruch

Aber bitte ordnungsgemäß!

Der Prüfungsstandard des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) PS 951 n.F. bietet IT-Dienstleistern die Möglichkeit die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des eigenen dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) bescheinigen zu lassen. Für viele IT-Dienstleister stellt sich die Frage, ob eine entsprechende Bescheinigung erforderlich ist und welche Vorteile diese mit sich bringt. Um den Stellenwert einer solchen Bescheinigung nach dem IDW PS 951 n.F. zu verstehen, empfiehlt es sich einen Blick auf die Prognose des IT-Outsourcing-Markts zu werfen.

IT-Outsourcing ist der Bezug von IT-Dienstleistungen durch Dritte anstelle des Einsatzes unternehmenseigener Ressourcen. Das gilt für:

  • administrative Betreuung der unternehmenseigenen Anwendungen und Systeme,
  • Auslagerung von Anwendungen (Software as a Service, SaaS) oder
  • sonstigem IT-Outsourcing (Infrastructure as a Service, IaaS bzw. Plattform as a Service, PaaS, etc.).

Zwar wird aufgrund der Covid-19-Pandemie für 2020 für alle Segmente ein Umsatzrückgang von mehr als 2 % erwartet. Hingegen sind für das Jahr 2021, voraussichtlich auch durch Nachholungseffekte, deutliche Umsatzsteigerungen prognostiziert. Auch in den Folgejahren ab 2022 wird mit einem kontinuierlichen Wachstum der Umsatzerlöse im Bereich IT-Outsourcing gerechnet.

Diese Zahlen bestätigen unsere Wahrnehmung, dass immer mehr Mandanten die Angebote von IT-Dienstleistern in Anspruch nehmen. In vielen Bereichen werden sensible Tätigkeiten wie beispielsweise Lohnabrechnung, Anwendungsadministration oder der Betrieb von IT-Infrastruktur auf IT-Dienstleister übertragen.

 

Grafik zum Umsatzwachstumraten von IT-Outsourcing in Deutschland

IT-Outsourcing kann aus zwei Perspektiven betrachtet werden: Entweder sind Sie selbst IT-Dienstleister für Ihre Kunden oder Sie sind Kunde eines IT-Dienstleisters. In der Regel ist es als Kunde regelmäßig nicht möglich die Ordnungsmäßig- bzw. Wirksamkeit des IKS auch für die Tätigkeiten des Dienstleisters sicherzustellen, da die eigenen Kontrollmöglichkeiten aus rechtlichen, geographischen oder organisatorischen Gründen beschränkt sind. Gerade zu dieser Kontrollverantwortung sind Sie jedoch verpflichtet!

Aus der Sicht der IT-Dienstleister wiederum kann es bei einer Vielzahl an Kunden schnell unübersichtlich und ressourcenintensiv werden, wenn verschiedenste Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sich, aufgrund vertraglich vereinbarter Prüfrechte, regelmäßig von der Funktionsfähigkeit des IKS überzeugen müssen. Die Betreuung und Koordination der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kann mitunter ein umfangreiches Unterfangen darstellen, welches nicht selten je Prüfung mehrere Tage internen Arbeitsaufwand verursacht.

Die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des IT-Dienstleisters nach IDW PS 951 n.F. gibt Ihnen als Kunde jedoch die Gewissheit, dass der Dienstleister seinerseits ein funktionierendes IKS implementiert hat. Ein wesentliches Risiko durch Fehler des Dienstleisters in Bezug auf Ihren Jahresabschluss ist hierdurch regelmäßig zu verneinen.

Für den IT-Dienstleister fungiert eine entsprechende Bescheinigung als branchenunabhängig anerkanntes Qualitätsmerkmal. Die durch ihn angebotenen und vertraglich vereinbarten Dienstleistungen stimmen mit den rechtlichen Anforderungen zur handelsrechtlichen Ordnungsmäßigkeit und auch mit weiteren Anforderungen darüber hinaus, überein. Der IT-Dienstleister kann durch die Vorlage der Bescheinigung das Aufkommen ressourcenintensiver Prüfungen erheblich reduzieren. Obgleich eine entsprechende Bescheinigung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, überwiegen die Vorteile vielfach.

Wir erwarten, dass in den kommenden Jahren insbesondere Dienstleister mit einer entsprechenden Bescheinigung oder auch Kunden, die sich auf diese verlassen können, einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

Möchten Sie mehr erfahren zur Prüfungssystematik, den verschiedenen Typen der Berichterstattung nach IDW PS 951 n.F. (Unterschiede zwischen Typ 1 und Typ 2) oder haben Sie sonstige Fragen, dann sprechen Sie uns gerne an. Jetzt Kontakt aufnehmen!